Vorarlberg

Frau betrog und war gewalttätig

20.02.2025 • 14:44 Uhr
Frau betrog und war gewalttätig
Die Angeklagte sei bereit die Schäden zu begleichen. Hartinger

Unbescholtene 42-Jährige beging Bestellbetrügereien und verletzte ihre Vermieterin mit Tritt leicht.

Wegen der Vergehen des schweren gewerbsmäßigen Betrugs und der Körperverletzung wurde die unbescholtene Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.

Sollte die 42-Jährige die ihr auferlegten Schadenersatzzahlungen an die Betrugsopfer nicht leisten, müsste sie der Republik Österreich den entstandenen Betrugsschaden von 9158 Euro bezahlen. Das für die Betrügereien verwendete Handy geht ins Eigentum der Republik über.

Online-Bestellbetrügerei

Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem die von Sascha Lumper verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht zehn Monaten Haft.

Die geständige Angeklagte schädigte in vier Monaten bei Online-Bestellbetrügereien 13 Opfer um 9158 Euro. Einschließlich des beim Versuch gebliebenen Betrugs belief sich die Schadenssumme auf 10.120 Euro.

Körperverletzung an Vermieterin

Seine Mandantin habe finanzielle und gesundheitliche Probleme gehabt, sagte Verteidiger Lumper. Inzwischen sei sie geständig und bereit, die Schäden zu begleichen.

Auch die angeklagte Körperverletzung gab die Unterländerin zu. Sie packte im Streit um die Mieterhöhung ihre Vermieterin am Hals, drückte sie gegen eine Wand und versetzte ihr einen Tritt. Dabei wurde die Vermieterin leicht verletzt. Die Angeklagte übergab der Anwältin der Verletzten im Gerichtssaal die geforderten 1000 Euro Schmerzengeld.

Verteidiger Lumper ersuchte vergeblich um die Einstellung des Strafverfahrens mit einer Diversion. Richterin Tagwercher und Staatsanwältin Buss-Gerstgrasser meinten, eine Diversion würde die Allgemeinheit nicht abschrecken.