Vorarlberg

Zivilrichterin bestrafte untätige Gutachterin

08.03.2025 • 22:00 Uhr
Zivilrichterin bestrafte untätige Gutachterin
Die ehemalige Gutachterin muss dem Gericht 4000 Euro Strafe zahlen. Hartinger

Psychiatrische Sachverständige lieferte in Zivilprozess Gutachten nicht. Deshalb wurden über sie Geldstrafen verhängt. Zudem wurde sie ihres Amtes enthoben.

Sie habe über die inzwischen enthobene Gutachterin wegen deren Untätigkeit Strafen verhängt, teilte die Richterin in der jüngsten Verhandlung des seit 2015 ohne Urteil anhängigen Zivilprozesses am Landesgericht Feldkirch mit. Die Ordnungsstrafe belaufe sich ebenso auf 2000 Euro wie die Mutwillensstrafe. Insgesamt hat die ehemalige Sachverständige also dem Gericht 4000 Euro zu bezahlen.

Die Ex-Gutachterin habe die Strafen noch immer nicht bezahlt, berichtete die Zivilrichterin. Deshalb lasse sie die Schuldnerin jetzt betreiben. Demnach werden die offenen Forderung exekutiert.

Verzögerte Gutachtenerstellung

Aus dem Gerichtsakt ergibt sich dieser zeitliche Ablauf des Geschehens: Im Februar 2022 wurde die Psychiaterin zur neuen Gutachterin bestellt. Sie sollte überprüfen, ob die Vorarlberger Erblasserin 2011 mit freiem Willen ihr Testament verfasste. Auf der Grundlage des Gutachtens sollte die Richterin entscheiden, ob Testierfähigkeit gegeben war.

Im September 2022 urgierte die Richterin schriftlich, weil das Gutachten noch nicht vorlag. Im November 2022 sagte die Sachverständige telefonisch bis nächste Woche ihre Expertise zu. Im Februar 2023 wurde ihr unter Androhung einer Ordnungsstrafe eine Frist bis März 2023 gesetzt.

Mit Beschluss vom 12.3.2023 verhängte die Richterin eine Ordnungsstrafe von 2000 Euro und gewährte unter Androhung einer Mutwillensstrafe eine Nachfrist bis 12.4.2023. Am 19.4.2023 wurde eine Mutwillensstrafe von weiteren 2000 Euro beschlossen. Im Mai 2023 wurde die psychiatrische Gutachterin enthoben und ein neuer Sachverständiger bestellt.

Urteil ausstehend

Der neue Sachverständige ließ sein Gutachten im November 2023 dem Gericht zukommen. Im Dezember 2023 beantragte einer der Beklagtenvertreter die schriftliche Erörterung des Gutachtens. Im Februar 2025 beantwortete der Sachverständige Fragen im Verhandlungssaal.

Der Psychiater meint, es gebe trotz des Einflusses von Medikamenten und Alkohol keine Hinweise darauf, dass die Erblasserin beim Verfassen ihres Testaments im Beisein ihrer Tochter und ihrer Enkelin nicht mit freiem Willen eine Wohnung am Arlberg ihrer klagenden Tochter und nicht ihren beklagten Geschwistern vermacht habe. Die beklagten Geschwister behaupten, ihre Schwester sei wegen ihrer angeschlagenen Gesundheit nicht testierfähig gewesen.

Jetzt soll in dem seit zehn Jahren anhängigen Erbprozess das schriftliche Urteil ergehen.