Vorarlberg

Marihuana lediglich als Medikament verwendet

18.03.2025 • 15:28 Uhr
cannabis hanf
Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft. Symbolbild/Shutterstock

41-Jährige schmuggelte 978 Gramm Marihuana. Sie sagte, sie brauche Cannabis nur zur Herstellung von Salben gegen ihre Hautausschläge. Geldstrafe für Unbescholtene.

Bei der Einreise von der Schweiz nach Österreich wurden am 29. September 2024 beim Grenzübergang in Hohenems bei einer Kontrolle 978 Gramm Marihuana im Kofferraum des Autos der 41-Jährigen sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte den Drogenschmuggel als Verbrechen des Suchtgifthandels an, mit einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Cannabis für Heilzwecke

In der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch überzeugte die Angeklagte am Dienstag den Richter aber davon, dass sie das geschmuggelte Cannabis weder verkaufen noch selbst rauchen wollte.

Die Kärntnerin sagte, sie sei Heilmasseurin und Kräuterpädagogin und habe ihre Diplomarbeit über Hanf geschrieben. Sie habe das sichergestellte Marihuana wiederum nur für den Eigengebrauch für medizinische Zwecke verwenden wollen. Sie habe in der Vergangenheit mit Marihuana Salben hergestellt. Die Cremes würden den schubweise auftretenden Juckreiz bei ihren Hautausschlägen lindern. Der Drogenwirkstoff THC wirke beruhigend für ihre Haut.

Sie habe sich von ihrem Hausarzt Cortison verschreiben lassen, das aber ihre Hautausschläge verschlimmert habe, gab die Angeklagte zu Protokoll. In ihrer Verzweiflung habe sie zu Cannabis für die Salbenproduktion gegriffen. CBD sei nicht wirksam genug.

Gewöhnungsprivileg anerkannt

Verteidigerin Andrea Concin sagte, ihrer Mandantin komme das Gewöhnungsprivileg zugute. Denn ihre Klientin sei an Marihuana in Form von Salben gegen die Hautausschläge gewöhnt.

Richter Marco Mazzia glaubte der Angeklagten und nahm das Gewöhnungsprivileg an. Dadurch verringerte sich der Strafrahmen auf bis zu drei Jahre Gefängnis.

Milde Strafe

Die unbescholtene Netto-Bezieherin von 2000 Euro kam mit einer teilbedingten Geldstrafe von 3360 Euro (240 Tagessätze zu je 14 Euro) davon. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1680 Euro. Die anderen 1680 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das Urteil, mit dem die Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.

Die Angeklagte sei nicht die klassische Drogenschmugglerin und Cannabiskonsumentin, sagte Richter Mazzia. Sie habe sich in einer nachvollziehbaren Lage befunden. Dennoch habe sie sich strafbar gemacht. Staatsanwalt Fußenegger sprach von speziellen Umständen, die eine milde Strafe rechtfertigen würden.