Untreuer Mann drohte Freundin und Geliebter

Morddrohungen gegen 73-jährige Freundin und 26-jährige Geliebte. Zudem verletzte 58-Jähriger seine Freundin, als er sie mit Gewalt zu küssen versuchte. Geldstrafe für Ersttäter.
Der 58-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch führte nach eigenen Angaben eine heimliche Dreierbeziehung. Demnach war eine 73-jährige Witwe seine Freundin und seine 26-jährige Mitarbeiterin seine Geliebte. Die beiden Frauen haben sich, wie sie vor Gericht als Zeuginnen berichteten, inzwischen von ihm getrennt, wegen der Vorfälle vom 2. Jänner.
Nach den gerichtlichen Feststellungen drohte der Angeklagte an jenem Tag während des Neujahrsbrunches bei seiner Freundin der 73-Jährigen damit, sie umzubringen, sie fertigzumachen, sie kaputtzumachen.
Körperverletzung und Drohungen
Dem Urteil zufolge drückte der Deutsche die Oberländerin in deren Wohnung gegen eine Wand und versuchte vor den anderen Gästen, mit der sich dagegen wehrenden 73-Jährigen zu schmusen. Dabei hielt er sie an den Handgelenken fest. Die Pensionistin wurde dadurch leicht verletzt.
Nach Ansicht der Richterin drohte der Angeklagte seiner herbeigerufenen Geliebten damit, sie umzubringen, sollte sich die 26-Jährige einmischen.
Und er drohte einem sich über das Verhalten des Angeklagten beschwerenden 57-jährigen Gast seiner Freundin damit, sich mit ihm durchs geschlossene Fenster zu stürzen, wenn er nicht sofort still sei.
Wegen gefährlicher Drohung, versuchter Nötigung und Körperverletzung wurde der unbescholtene Selbstständige am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (240 Tagessätze zu je 6 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 600 Euro. Die anderen 600 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richterin Franziska Klammer ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser waren mit der Entscheidung einverstanden. Der Angeklagte hat aber keinen Verteidiger und erhielt deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.
Der Angeklagte sagte, er sei teilweise schuldig. Er könne sich an nichts mehr erinnern, weil er stark alkoholisiert gewesen sei.
Ausgerastet ist der Angeklagte nach Darstellung der Zeugen, weil sich seine 73-jährige Freundin von ihm nicht provozieren ließ. Der 58-Jährige soll eine eingeladene 84-Jährige absichtlich allzu innig begrüßt haben, um seine Freundin eifersüchtig zu machen.