Waren veruntreut und Gläubiger betrogen

Angeklagter verkaufte von Kunden zurückgeschickte Waren privat weiter und entzog Auto den Gläubigern.
Wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida und des Vergehens der Veruntreuung wurde der unbescholtene Angeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch als Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1800 Euro (180 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt. Der Republik hat der 53-Jährige zu Unrecht kassierte 10.000 Euro als Verfallsbetrag zukommen zu lassen.
Urteil ist rechtskräftig
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger ist rechtskräftig. Denn der von Frank Philipp verteidigte Angeklagte und Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele waren damit einverstanden. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen veruntreute der Angeklagte zwischen 2016 und 2021 Waren in einem 300.000 Euro nicht übersteigenden Wert. Demnach entzog er zudem sein Auto seinem Konkursverfahren und schädigte dadurch Gläubiger.
Waren privat verkauft
Der Angeklagte war für eine Firma tätig, die zu beurteilen hatte, ob von Kunden im Online-Handel zurückgeschickte Waren mängelfrei, mangelhaft oder nicht mehr zu gebrauchen waren. Dem Urteil zufolge verkaufte er über Jahre hinweg privat ihm anvertraute Waren. Dabei täuschte er intern vor, dass die Waren derart schadhaft waren, dass sie nicht mehr zu gebrauchen waren.
In der Anklageschrift wurde der Vorwurf erhoben, der Wert der veruntreuten Waren habe 315.000 Euro betragen. Bei einem 300.000 Euro übersteigenden Schaden sieht das Strafgesetzbuch eine Strafdrohung von ein bis zehn Jahren Gefängnis vor. Im Zweifel ging der Schöffensenat aber davon aus, dass bei der Veruntreuung die Wertgrenze von 300.000 Euro doch nicht überstiegen wurde.