Vorarlberg

Geschiedene Gattin gestalkt und bedroht

17.01.2025 • 13:56 Uhr
Geschiedene Gattin gestalkt und bedroht
Am Landesgericht Feldkirch wurde der Angeklagte zu einer bedingten Haftstrafe sowie einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Hartinger

Sozialarbeiter verkraftete Trennung nicht und nimmt freiwillig Gewaltberatung in Anspruch.

Wegen versuchter schwerer Nötigung, Nötigung, gefährlicher Drohung und beharrlicher Verfolgung wurde der unbescholtene Angeklagte am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sieben Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 2880 Euro (240 Tagessätze zu je 12 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 45-Jährige seiner Ex-Frau 100 Euro zu bezahlen.

Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Staatsanwalt Elias Zortea nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht elf Monaten Haft.

Drohung, alle zu erschießen

Nach den gerichtlichen Feststellungen stalkte der Angeklagte seine geschiedene Frau und bedrohte sie und deren neuen Partner. Demnach drohte der türkischstämmige Mann etwa damit, alle zu erschießen.

Der angeklagte Sozialarbeiter sagte, er habe bereits damit begonnen, sich einer Gewaltberatung zu unterziehen. Das sei sehr positiv, sagte Richterin Pfeifer. Mildernd wertete sie die Unbescholtenheit und das überwiegende Geständnis. Erschwerend wirkten sich das Vorliegen von einem Verbrechen und mehrerer Vergehen ebenso aus wie der lange Tatzeitraum und der Umstand, dass es sich bei einem Opfer um eine Angehörige handelt.

Opfervertreterin Linda Fässler sagte, der Angeklagte habe die Trennung von seiner geschiedenen Gattin nicht verkraftet. Er müsse aber akzeptieren, dass sie einen neuen Partner habe. Wegen der Drohungen habe das neue Paar noch nicht geheiratet.

Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf, den Sohn bedroht zu haben. Der 45-Jährige sagte zu dem Kind, es müsse ohne Eltern leben. Das müsse nicht bedeuten, dass der Angeklagte damit gedroht habe, sich und seine Ex-Frau umzubringen, so die Richterin.