Facharzt verschuldet Tod seines Patienten

Arzt unterließ nach Ansicht des Richters bei Magenspiegelung Notfallmaßnahmen nach Atemstillstand. Aus rechtlichen Gründen auch im neuen Strafprozess nur Geldstrafe.
Wegen grob fahrlässiger Tötung wurde der angeklagte Facharzt mit dem Nettoeinkommen von 11.000 Euro am Donnerstag im neuen Strafprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 26.000 Euro (260 Tagessätze zu je 100 Euro) verurteilt. Als Teilschadenersatz hat er zwei Töchtern des Verstorbenen insgesamt 1800 Euro für Begräbniskosten zu bezahlen.
Das im zweiten Rechtsgang ergangene Urteil von Richter Peter Novak ist nicht rechtskräftig. Denn der von Horst Lumper verteidigte Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.
Teilbedingte Haftstrafe wäre angemessen gewesen
Der neue Feldkircher Strafrichter sagte in der Urteilsbegründung, eine teilbedingte Haftstrafe wäre angemessen gewesen. Allerdings durfte die Strafe nicht höher ausfallen als die Sanktion im ersten Prozess. Denn die Staatsanwaltschaft hatte keine Strafberufung gegen die im ersten Rechtsgang im September 2023 von einem anderen Richter verhängte Geldstrafe von 26.000 Euro (260 Tagessätze zu je 100 Euro) angemeldet. Deshalb galt nun das sogenannte Verschlechterungsverbot.
Im ersten Prozess erfolgte der Schuldspruch nicht wegen grob fahrlässiger Tötung, sondern nur wegen fahrlässiger Tötung. Das Oberlandesgericht Innsbruck hob 2024 dieses Urteil auf und ordnete die Einholung eines zusätzlichen medizinischen Gutachtens und eine neue Verhandlung mit einem anderen Richter in Feldkirch an.
Notfallmanagement eine Katastrophe
Nach der Magenspiegelung vom 6. Dezember 2021 in der Ordination des angeklagten Internisten aus dem Bezirk Bregenz starb der 43-jährige Patient wegen der eingetretenen Hirnschäden am 11. Dezember 2021 im Landeskrankenhaus Feldkirch. Verantwortlich für den Tod des Familienvaters ist auch nach Ansicht des neuen Richters der Angeklagte. Denn das Notfallmanagement des sogar als Notarzt ausgebildeten Mediziners sei eine Katastrophe gewesen, sagte Novak. Er habe nicht einmal mit einer lebensrettenden Herzdruckmassage auf den Atemstillstand des Patienten reagiert.
„Ich weiß nicht, was an jenem Tag mit Ihnen los war“, sagte der Richter zum 61-jährigen Angeklagten. „Sehr bedenklich“, sei, dass der Facharzt die notwendigen Notfallmaßnahmen im Gerichtssaal nicht korrekt geschildert habe. Der Angeklagte sagte, er habe alle ihm möglichen Notfallmaßnahmen gesetzt. Er beantragte einen Freispruch.