Mögliche Verlegung der Augenabteilung von Feldkirch nach Dornbirn zeigt exemplarisch, wie groß die Kluft zwischen Fachleuten und Politik ist. Ärzte sprechen von drohenden Qualitätsverlusten, die Landesrätin von bloßen „Arbeitshypothesen“.
Arzt unterließ nach Ansicht des Richters bei Magenspiegelung Notfallmaßnahmen nach Atemstillstand. Aus rechtlichen Gründen auch im neuen Strafprozess nur Geldstrafe.
Auch Berufungsgericht verpflichtet Krankenhaus wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehler zu Schadenersatzzahlung von 400.000 Euro an schwerbehinderten 7-Jährigen.
Rückmeldungen nach NEUE-Beitrag lassen darauf schließen, dass Zweiklassenmedizin auch in öffentlichen Krankenhäusern praktiziert wird. Leitung der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft behauptete das Gegenteil.