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Neue Details: „Das Kind wurde nicht zurückgelassen“

05.05.2026 • 12:47 Uhr
Neue Details: „Das Kind wurde nicht zurückgelassen“
Der Fall eines Neugeborenen im Landeskrankenhaus Feldkirch sorgte für große Aufmerksamkeit. Fachstellen widersprechen jedoch der Darstellung, das Kind sei „zurückgelassen“ worden. Vorarlberger Kinderdorf, NEUE, Hartinger

Claudia Hinteregger-Thoma, Leiterin der Pflegekinderhilfe des Vorarlberger Kinderdorfs, hat Einblick in den Fall um das Neugeborene am LKH Feldkirch und bringt im Gespräch mit der NEUE weitere Details ans Licht.

Der Fall eines Neugeborenen im Landeskrankenhaus Feldkirch hat für große Aufmerksamkeit in Vorarlberg gesorgt. In sozialen Netzwerken wurde rasch ein Bild gezeichnet. Claudia Hinteregger-Thoma, Leiterin der Pflegekinderhilfe des Vorarlberger Kinderdorfs, widerspricht dieser Darstellung und erklärt, wie solche Fälle tatsächlich ablaufen.

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Wie ist grundsätzlich vorzugehen, wenn ein Neugeborenes nicht von den Eltern übernommen wird?
Claudia Hinteregger-Thoma: Wir von der Pflegekinderhilfe kommen dann ins Spiel, wenn die Kinder- und Jugendhilfe uns beauftragt, das Kind in eine Bereitschafts- oder Dauerpflege zu übernehmen. Mit involviert ist in solchen Fällen immer die Kinder- und Jugendhilfe und möglicherweise diverse Hilfsdienste und krankenhausinterne psychologische Dienste.

Unter welchen Umständen kann es vorkommen, dass ein Kind über einen längeren Zeitraum im Krankenhaus betreut wird?
Hinteregger-Thoma:
Eigentlich nur dann, wenn es eine medizinische Indikation gibt bzw. medizinische Gründe, warum ein Baby nach Geburt noch länger im Krankenhaus bleiben muss.

Welche Faktoren sind entscheidend bei der Suche nach einer geeigneten Pflegefamilie?
Hinteregger-Thoma:
Es gibt ein standardisiertes Auswahlverfahren und gezielte Schulungen, um die Eignung festzustellen und Pflegepersonen auf ihre Aufgabe vorzubereiten. In diesem Prozess wird schon eruiert, ob sich die potenziellen Pflegefamilien auch die Betreuung eines Kindes mit Beeinträchtigung zutrauen.

Wie stellt sich aktuell die Situation bei Pflegeplätzen dar, auch vor dem Hintergrund knapper werdender Mittel im Sozialbereich?
Hinteregger-Thoma:
Grundsätzlich gibt es ein reges Interesse am Thema Pflegschaft, auch weil wir im Rahmen unserer Möglichkeiten das Thema immer wieder öffentlich ins Gespräch bringen, beispielsweise durch Informationsveranstaltungen, Erfahrungsberichte von Pflegepersonen und Pflegekindern auf unserer Homepage, in der Presse oder auf Social Media. Aktuell haben wir mehrere ausgebildete Pflegeeltern zur Verfügung. Seit Jahren setzen wir uns dafür ein, dass Pflegemütter bzw. -eltern ein Anstellungsverhältnis bekommen. Bei den Bereitschaftspflegeltern konnte dies 2025 umgesetzt werden. Leider ist auch der Fachbereich Pflegekinderhilfe von massiven finanziellen Kürzungen betroffen.

Welche Rolle spielt eine sensible Kommunikation in solchen Fällen, seitens der Behörden und auch in der Öffentlichkeit?
Hinteregger-Thoma:
Höchsten Schutz genießen in unserer Arbeit immer die betroffenen Eltern und Kinder. Das bedeutet konkret, dass Persönlichkeitsrechte nicht verletzt und die Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Das wird bei uns in allen Fällen so gehandhabt, um den Schutz und die Würde aller betroffenen Personen zu gewährleisten.

Entspricht der aktuelle Fall aus Ihrer Sicht einem üblichen Ablauf oder handelt es sich um eine besondere Konstellation?
Hinteregger-Thoma:
In keinster Weise handelt es sich hier um einen üblichen Ablauf. Die Konstellation ist natürlich eine besondere und bringt für uns als Pflegekinderhilfe beziehungsweise für das Helfersystem besondere Herausforderungen mit sich. In diesem konkreten Fall ist festzuhalten, dass das Kind von seiner Familie nicht im Krankenhaus zurückgelassen wurde. Nach wie vor läuft die Suche nach einer geeigneten Betreuungsform.

Ist es in vergleichbaren Fällen üblich, dass Eltern Kontakt zum Kind haben oder in Entscheidungen eingebunden bleiben?
Hinteregger-Thoma:
Ja, die Kinder haben immer Kontakt zu ihren Eltern und umgekehrt. Eltern sind weiterhin in die Entscheidungen mit eingebunden. Jeder Fall ist individuell zu betrachten und das Kindeswohl spielt dabei die entscheidende Rolle.

Wie wird sichergestellt, dass Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre der betroffenen Familien gewahrt bleiben?
Hinteregger-Thoma:
Durch die Datenschutzgrundverordnung als gesetzlicher Rahmen und durch unsere ethische sowie professionelle Grundhaltung, Eltern mit Respekt, Wertschätzung und auf Augenhöhe zu begegnen. Das beinhaltet, dass wir sensible Informationen und persönliche Angaben zur Familie nicht weitergeben – auch aufgrund des Wissens, dass oftmals schnelle und falsche Vorverurteilungen Familien noch einmal mehr unter Druck setzen und an den Pranger stellen.

Welche Risiken sehen Sie, wenn Einzelfälle öffentlich und teils emotional diskutiert werden, etwa über Soziale Netzwerke?
Hinteregger-Thoma:
Neben Hilfsbereitschaft wird damit auch Tür und Tor für Hetze, Falschinformationen und Verurteilungen von Eltern in schwierigsten Lebenssituationen geöffnet. Gerade diese Negativmeldungen gehen viral und es gibt aufgrund der Emotionalisierung des Themas kaum die Chance, sie zu stoppen oder Richtigstellungen zu platzieren. Leider werden gerade in den Sozialen Medien solche Posts für bare Münze genommen und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Die Folge sind Angriffe und Diffamierungen betroffener Familien auf tiefstem Niveau. Gerade in diesem Fall ist das für die Mutter und die gesamte Familie äußerst belastend, und kein guter Weg, um für ein Kind mit besonderen Herausforderungen geeignete Pflegeeltern zu finden.

Welche Aspekte werden in der öffentlichen Wahrnehmung solcher Fälle häufig missverstanden, insbesondere im Hinblick auf die Rolle und Verantwortung der Eltern?
Hinteregger-Thoma:
Die Beschämung, die Schuldgefühle, mit denen Eltern zu kämpfen haben. Immer stecken Überforderung und Hilflosigkeit dahinter. In vielen Fällen ist es letztlich keine freie Entscheidung der Eltern, dass ein Kind fremdplatziert wird, sondern der Gerichte und Behörden auf Grundlage entsprechender Gutachten, die den Obsorgeberechtigten die Erziehungsfähigkeit absprechen.

Ein Pflegekind aufnehmen

Die Pflegekinderhilfe des Vorarlberger Kinderdorfs informiert gerne im persönlichen Gespräch: T 05574 4992-5518.

Viele Infos & Erfahrungsberichte gibt es auch online: 

Pflegekinderhilfe Vorarlberg (www.vorarlberger-kinderdorf.at/pflegekinderhilfe)