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Psychisch Kranker schrie NS-Parolen

05.12.2022 • 16:03 Uhr
Hier soll der geständige Brite noch mehrere Monate behandelt werden. <span class="copyright">Hartinger</span>
Hier soll der geständige Brite noch mehrere Monate behandelt werden. Hartinger

44-Jähriger wurde in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der geständige Brite schrie am 6. April in der Feldkircher Innenstadt vor dem Gebäude der Stadtpolizei „Heil Hitler!“, alle Juden sollen ermordet werden, er sei ein Nazi. Zudem machte der 44-Jährige den Hitlergruß. Sein strafbares Verhalten wiederholte er außerdem nach den gerichtlichen Feststellungen sogar nach seiner Festnahme vor Polizisten.

Der Betroffene ist nach Ansicht von Gerichtspsychiater Reinhard Haller paranoid schizophren und war deshalb bei den Vorfällen nicht zurechnungsfähig.

Der Betroffene ist nach Ansicht von Gerichtspsychiater Reinhard Haller (im Bild) paranoid schizophren. <span class="copyright">Archiv/Hartinger</span>
Der Betroffene ist nach Ansicht von Gerichtspsychiater Reinhard Haller (im Bild) paranoid schizophren. Archiv/Hartinger

Stationäre Behandlung

Der psychische Kranke wurde am Montag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil des Schwurgerichts unter dem Vorsitz von Richter Christoph Stadler ist rechtskräftig. Denn der von Astrid Nagel verteidigte Betroffene und Staatsanwältin Konstanze Manhart waren damit einverstanden. Wäre der Täter zurechnungsfähig gewesen, wäre er für die Verbrechen nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes mit einer Strafdrohung von ein bis zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Seit April in Nervenklinik Valduna

Gutachter Haller sagte, der Betroffene sollte noch zumindest sechs Monate lang in der psychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Rankweil stationär behandelt werden. Es wäre von Vorteil, wenn der Brite bald in seiner Heimat in Großbritannien psychiatrisch versorgt werden würde. Zumal dort öffentliche NS-Parolen nicht strafbar seien. Der Brite befindet sich seit April auf richterliche Anordnung unter vorläufiger Anhaltung zwangsweise in der Valduna.

Der Betroffene hatte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf seine Einweisung vergeblich bekämpft. Das Oberlandesgericht Innsbruck bezeichnete in seinem Beschluss nationalsozialistische Wiederbetätigung als Straftat mit schweren Folgen. Zu den Voraussetzungen für eine Einweisung in eine psychiatrische Anstalt zählt, dass Straftaten mit schweren Folgen zu befürchten sind.