Vorarlberg

Noch immer gefährlich: Mann bleibt in Haft

18.07.2025 • 13:12 Uhr
Noch immer gefährlich: Mann bleibt in Haft
Seit der Messerattacke befindet sich der Angeklagte in Haft. hartinger/canva

Nach einer Messerattacke befindet sich der Vorarlberger seit 2011 in einem psychiatrischen Gefängnis. Er muss weiterhin auf unbestimmte Zeit dortbleiben, entschieden nun Gerichte.

Der Drogensüchtige machte einen Bekannten für den Drogentod seines Freundes verantwortlich. Im September 2010 drohte er ihm damit, ihn umzubringen. Danach fügte er ihm mit Schlägen ins Gesicht mehrere Knochenbrüche zu. Daraufhin stach der Angeklagte dem Opfer ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge in den Bauch und verletzte es auch dabei schwer.

Als gefährlich eingestuft

Diese Straftaten stellte das Landesgericht Feldkirch in der Verhandlung im November 2011 fest. Demnach stand der eingeschränkt zurechnungsfähige Angeklagte unter dem Einfluss einer schweren Persönlichkeitsstörung und von Marihuana und Alkohol. Er wurde ohne medizinische Behandlung als gefährlich eingestuft und auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Dort befindet sich der Vorarlberger noch immer, seit nunmehr 14 Jahren. Derzeit ist er in einem psychiatrischen Gefängnis in Oberösterreich untergebracht. Das Oberlandesgericht Linz entschied jetzt in zweiter Instanz rechtskräftig, dass der Maßnahmenvollzug weiterhin auf unbestimmte Zeit anzudauern hat. Damit wurde der Beschluss des oberösterreichischen Erstgerichts bestätigt. Der Beschwerde des Untergebrachten, der eine Entlassung in die Freiheit unter medizinischen Auflagen beantragte, wurde keine Folge gegeben.

Auch im Gefängnis rückfällig geworden

Die im Maßnahmenvollzug jedes Jahr entscheidenden Strafgerichte stützten sich dabei auf psychiatrische Gerichtsgutachten. Demnach gilt der Vorarlberger wegen seiner ausgeprägten psychischen Störung weiterhin als gefährlicher Gewalttäter, bei dem die Rückfallgefahr groß wäre.

Das Oberlandesgericht verwies dazu auch darauf, dass der Untergebrachte sogar im Maßnahmenvollzug im Gefängnis gewalttätig geworden sei. Deshalb sei er 2021 und 2022 jeweils wegen Körperverletzung verurteilt worden. Zwischen 2015 und 2019 hätten zudem wegen Fehlverhaltens des impulsiven Mannes Vollzugslockerungen mehrfach widerrufen werden müssen. Wegen der Verweigerung eines Drogentests sei überdies ein Ordnungsstrafverfahren anhängig. Die weitere Zwangsanhaltung im Gefängnis sei alternativlos.

Die lange und weiterhin andauernde Unterbringung sei eine unzulässige Sicherungsverwahrung, kritisierte die Verteidigung. Wegen der besonderen Gefährlichkeit und mangelnden Mitwirkung bei der Therapie müsse die vorbeugende Maßnahme andauern, hielt dazu das Oberlandesgericht fest.