Tierquälerei und Eingriff in fremdes Fischereirecht: Ohne Berechtigung gefischt und lebende Fische im Rucksack verstaut. Diversion und Geldstrafe für die Angeklagten.
Bludenzer Bürgermeister genehmigte dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge eine Wohnanlage ohne Bewilligungsvoraussetzungen. Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Tschann.
Betrunkene Freundin in Wohnung eingesperrt, damit sie nicht Auto fährt. Angeklagter beging damit Freiheitsentziehung, wenn auch aus achtenswertem Beweggrund.
Beeinträchtigter Nichtschwimmer ertrank, während Betreuerin ihn kurz alleinließ. Berufungsgericht hob Freispruch auf und verhängte Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung.
Dem Urteil zufolge mehrfach Übergriffe bei Umarmungen auf 15-jährige Tochter der Lebensgefährtin und eine versuchte Nötigung. Geldstrafe für unbescholtenen 57-Jährigen.
Zahlreiche Wildvögel verendeten dem Urteil zufolge in ungeeigneten Schutznetzen auf Bregenzer Weinfeld. Im Prozess gegen den Bregenzer Winzer fiel heute Vormittag das Urteil.
Anzeiger sagt, Beschuldigter habe ihn mit Kopfschussgeste bedroht. Landesgericht bestätigte Rechtmäßigkeit der Einstellung des Strafverfahrens durch Staatsanwaltschaft.
45-Jähriger versetzte 38-Jährigem einen Kopfstoß, der zuvor seine Tochter am Arbeitsplatz sexuell belästigte. Die beiden unbescholtenen Angeklagten kamen mit Diversionen davon
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen