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Tierquälerei-Vorwurf: Urteil gegen Winzer Möth gesprochen

10.12.2024 • 10:45 Uhr
Josef Möth
Josef Möth musste sich vor Gericht verantworten. paulitsch

Zahlreiche Wildvögel verendeten dem Urteil zufolge in ungeeigneten Schutznetzen auf Bregenzer Weinfeld. Im Prozess gegen den Bregenzer Winzer fiel heute Vormittag das Urteil.

Wegen der Vergehen der Tierquälerei wurde der unbescholtene Weinbauer am Dienstag in der dritten Verhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 28.800 Euro (360 Tagessätze zu je 80 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 14.400 Euro. Die anderen 14.400 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Volle Berufung

Das Urteil von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Der von Florin Reiterer verteidigte Angeklagte meldete volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an, über die nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden wird. Staatsanwalt Philipp Höfle gab kein Erklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.

Ernteschutznetze

Nach den gerichtlichen Feststellungen verendeten zwischen 9. und 30. Oktober 2023 auf einem Bregenzer Weinfeld des Winzers zahlreiche Wildvögel in ungeeigneten Ernetschutznetzen, in denen sich die Tiere verfingen. Demnach wurden Wildvögel unnötig gequält.

Die Strafrichterin ging von einem zumindest bedingten Vorsatz des Angeklagten aus. Das heißt, dass er den Tod der Vögel ernstlich für möglich hielt und billigend in Kauf nahm. Der Angeklagte habe vor dem Strafprozess eingeräumt, dass immer wieder Vögel in seinen Netzen sterben.

Kollateralschäden

Der Weinbauer hätte jede Rebreihe einzeln mit einem Netz umspannen müssen, sagte die Richterin. Dann wäre weit weniger passiert. Kollateralschäden seien nicht gänzlich zu vermeiden. Deshalb wurde der Angeklagte vom zusätzlichen Tierquälerei-Vorwurf freigesprochen, dass zwischen September und Oktober 2023 ein weiterer Vogel in einem Netz verendet ist. Gänzlich auszuschließen sei das Verenden von Vögeln nicht, so die Strafrichterin.

Gutachten

Die Richterin stützte sich auf das Weinbau-Gerichtsgutachten. Der Sachverständige meint, der Angeklagte habe die Ernteschutznetze weder sach- noch fachgerecht angebracht. Vögel hätten unten durchkriechen können. Der 49-jährige Angeklagte beantragte einen Freispruch. Er habe alles getan, um seine Ernte zu schützen und den Tod von Vögeln zu vermeiden.

Der Winzer gab vor Gericht sein Nettoeinkommen mit monatlich 1500 Euro an. Das sei ein Humbug, meinte Richterin Wackerle, die von einem deutlich höheren Einkommen ausging. Auch deshalb fiel die verhängte Geldstrafe hoch aus.