Vorarlberg

Tierquälerei-Prozess gegen Weinbauer: Gutachter war zu teuer

15.07.2025 • 13:20 Uhr
Tierquälerei-Prozess gegen Weinbauer: Gutachter war zu teuer
Im Prozess gegen einen Weinbauer eröfnet sich neben dem Vorwurf der Tierquälerei ein neuer Aspekt. vol.at/hartinger/canva

Oberlandesgericht setzte Gebühren für Gutachter herab. Verurteilung von Weinbauer wurde aber aufgehoben und neuer Prozess um tote Vögel in Rebenschutznetzen angeordnet.

Der gerichtliche bestellte Sachverständige für Weinbau aus dem Osten Österreichs stellte im Strafprozess um Tierquälerei mit toten Vögeln in Rebschutznetzen eines Bregenzer Weinbauern mit 5900 Euro eine überhöhte Rechnung für sein Gutachten und die Beantwortung von Fragen in einer mehrstündigen Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Die zuständige Strafrichterin des Landesgerichts setzte die Gebühren des Gutachters auf rund 4500 Euro herab.

OLG setzt Gebühren

In zweiter Instanz verringerte das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) die Ansprüche des Sachverständigen noch einmal und bestimmte sie rechtskräftig mit rund 4000 Euro. Damit gab das OLG der Beschwerde des von Florin Reiterer verteidigten Angeklagten gegen den Gebührenbeschluss des Landesgerichts teilweise statt.

Offen ist allerdings in dem Gerichtsverfahren, wer für die Gutachterkosten aufkommen muss. Ein verurteilter Angeklagter hat auch die Gebühren des Sachverständigen zu bezahlen. Nach einem Freispruch ist der Bund zahlungspflichtig.

Im ersten Prozess wurde der unbescholtene Weinbauer im Dezember 2024 am Landesgericht wegen Tierquälerei zu einer teilbedingten Geldstrafe von 28.800 Euro (360 Tagessätze zu je 80 Euro) verurteilt. Davon betrug der dem Gericht zu bezahlende Teil 14.400 Euro. Die anderen 14.400 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Zwei Jahre Gefängnis wäre die mögliche Höchststrafe gewesen. Die Geldstrafe entsprach sechs Monaten Haft.

Erst Schuldspruch wegen Tierquälerei – dann aufgehoben

Nach Ansicht der Richterin fügte der Weinbauer in einem seiner Bregenzer Weinfelder vom 9. bis 30. Oktober 2023 zahlreichen Vögeln unnötige Qualen zu. Demnach verfingen sich Wildvögel in nicht geeigneten und unsachgemäß über Reben angebrachten Schutznetzen und verendeten.

Das Oberlandesgericht hob aber wegen eines Begründungsmangels das Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung in Feldkirch mit einem anderen Richter an. Im zweiten Rechtsgang wurde am Landesgericht noch nicht verhandelt.

Ein Begründungsmangel beim Tatvorsatz führte zur Aufhebung des Feldkircher Urteils. Der Verfahrensfehler bestand dem OLG-Urteil zufolge darin, dass das Landesgericht keine Stellung zur leugnenden Verantwortung des Angeklagten bezogen habe.

Der Weinbauer behauptet, er habe nach bestem Wissen und Gewissen sach- und fachgerecht Schutznetze angebracht. Der Angeklagte beantragt einen Freispruch.