Oberlandesgericht setzte Gebühren für Gutachter herab. Verurteilung von Weinbauer wurde aber aufgehoben und neuer Prozess um tote Vögel in Rebenschutznetzen angeordnet.
Landesgericht verurteilte Weinbauer, in dessen Schutznetzen Vögel verendeten. Berufungsgericht hob Urteil wegen Begründungsmängeln auf und ordnete neue Verhandlung an.
Im zweiten Prozess wurde der angeklagte Serbe zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Nun ordnete der Oberste Gerichtshof aber wegen Begründungsmängeln eine dritte Verhandlung in Feldkirch an.