Vorarlberg

455 kg Drogen: Urteil neuerlich aufgehoben

26.09.2024 • 14:11 Uhr
455 kg Drogen: Urteil neuerlich aufgehoben
Der Serbe half der gerichtlichen Darstellung zufolge, große Mengen an Kokain und anderen Drogen zu schmuggeln. Symbolbild/APA/DPA/Marcus Brandt

Im zweiten Prozess wurde der angeklagte Serbe zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Nun ordnete der Oberste Gerichtshof aber wegen Begründungsmängeln eine dritte Verhandlung in Feldkirch an.

Im Drogenprozess um für Vorarlberger Verhältnisse ungewöhnlich hohe Rauschgiftmengen hob der Oberste Gerichtshof (OGH) am 11. September auch das zweite Urteil des Landesgerichts Feldkirch auf, wiederum wegen eines Begründungsmangels. Das Höchstgericht in Wien ordnete einen dritten Schöffenprozess in Feldkirch an. 

Erhöhter Strafrahmen

Der zuständige OGH-Senat bemängelte fehlende gerichtliche Feststellungen zum Ausmaß des Wirkstoffgehalts bei einer serbischen Vorstrafe wegen Drogenhandels. Nur dazu muss jetzt am Landesgericht neuerlich verhandelt werden. Nicht nur mit der hohen Drogenmenge, sondern auch mit der einschlägigen serbischen Vorstrafe als Dealer in einer Drogenbande wurde zuletzt in Feldkirch der erhöhte Strafrahmen von 1 bis 15 Jahren Gefängnis nach Paragraf 28a Absatz 4 des Suchtmittelgesetzes begründet.

Nicht beanstandet wurde vom OGH aber die gerichtliche Feststellung, dass der damals in Vorarlberg lebende Serbe allein zwischen Februar und Juni 2021 am europaweiten Schmuggel und Verkauf von 455 Kilogramm Rauschgift im Wert von mehreren Millionen Euro beteiligt war. Demnach hat der 40-Jährige als Mitglied einer serbisch-bosnischen Bande über ein vermeintliches überwachungssicheres Kryptohandy an der Organisation des Schmuggels und Verkaufs von 103 Kilogramm Kokain, 62 Kilo Heroin und 290 kg Cannabis mitgewirkt, als Bestimmungs- und als Beitragstäter.

Auch erstes Urteil kassiert

Wegen der exorbitanten Drogenmengen wurde der vorbestrafte Angeklagte im zweiten Rechtsgang im Dezember 2023 am Landesgericht zur Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hob jetzt wegen des Begründungsmangels zur Vorstrafe auch den Strafausspruch auf. Im ersten Feldkircher Prozess im September 2022 hatte die von einem anderen Schöffensenat verhängte Freiheitsstrafe 13,5 Jahre betragen. Auch das erste Urteil kassierte der OGH nach einer Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wegen Begründungsmängeln.

Das Höchstgericht in Wien gab der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten nur zur serbischen Vorstrafe Folge. Zurückgewiesen wurde die Nichtigkeitsbeschwerde des Untersuchungshäftlings aber in allen anderen Punkten. Der OGH bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der Verwertung der im Ausland sichergestellten und danach österreichischen Strafverfolgungsbehörden übergebenen Chatprotokolle des Angeklagten mit seinem Kryptohandy.