Schwarzfischer quälten zwei lebende Forellen

Tierquälerei und Eingriff in fremdes Fischereirecht: Ohne Berechtigung gefischt und lebende Fische im Rucksack verstaut. Diversion und Geldstrafe für die Angeklagten.
In einem Gewässer in Frastanz wird Fischzucht betrieben. Dort fischten die beiden Angeklagten im Juli. Nach den gerichtlichen Feststellungen verfügten sie über keine Fischereiberechtigung. Demnach fingen die zwei Rumänen nicht mit Angeln, sondern mit ihren Händen zwei Forellen.
Die Schwarzfischer verstauten die lebenden Fische den Ermittlungen zufolge in ihrem Rucksack. Dadurch wurden die Tiere gequält. Die Beschuldigten wurden von einem Fischeraufseher ertappt. Der Aufseher musste die bereits nicht mehr überlebensfähigen Forellen töten.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhob Anklage wegen der Vergehen der Tierquälerei und des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht.
Geldstrafe
Der Erstangeklagte wurde dafür zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2400 Euro (240 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1200 Euro. Die anderen 1200 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Das Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Zumal der Angeklagte zur Gerichtsverhandlung unentschuldigt gar nicht erschien. Es wurde in seiner Abwesenheit verhandelt. Die Voraussetzungen dafür lagen vor. Er wurde vor der Polizei befragt und erhielt die Ladung zum Strafprozess. Zudem wurden ihm nur Vergehen vorgeworfen und kein Verbrechen mit einer drei Jahre übersteigenden Strafdrohung.
Erstangeklagter stand unter Alkoholeinfluss
Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft. Der 42-jährige Erstangeklagte war zur Tatzeit alkoholisiert.
Dem 27-jährigen Zweitangeklagten wurde schon in einer früheren Verhandlung eine Diversion gewährt. Der unbescholtene Rumäne muss dem Gericht eine Geldbuße von 500 Euro bezahlen und 50 Euro an Verfahrenskosten. Tut er das, wird das Strafverfahren eingestellt werden, ohne Eintrag ins Strafregister.
Der 42-jährige Erstangeklagte erhielt deshalb keine Diversion, weil er der Gerichtsverhandlung unentschuldigt fernblieb. Zur Abschreckung des Angeklagten und der Allgemeinheit sei daher keine diversionelle Erledigung möglich, sagte Richter Rümmele.
Die Beschuldigten sagten vor der Polizei, sie hätten die Fische nur zum Spaß gefangen. Sie hätten die Forellen nicht quälen wollen. Stattdessen hätten sie vorgehabt, die Tiere an einem anderen Ort wieder ins Wasser zu werfen.