Haftstrafe: Übergriffe auf ehemalige Freundin

24-Jähriger hielt laut Urteil Ex-Freundin fest und berührte sie im Intimbereich, belästigte sie sexuell, bedrohte und stalkte sie. Teilbedingte Gefängnisstrafe nicht rechtskräftig.
Wegen geschlechtlicher Nötigung, versuchter geschlechtlicher Nötigung, sexueller Belästigung, versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung und beharrlicher Verfolgung wurde der unbescholtene Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Als Teilschadenersatz hat der arbeitslose 24-Jährige seiner 24-jährigen Ex-Freundin 1500 Euro zu bezahlen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Denn der von Stephan Wirth verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Drohungen und Belästigung
Das ist nach Ansicht der Richter zwischen Sommer 2023 und April 2024 in Dornbirn, Bregenz und Hohenems vorgefallen: Der Unterländer hielt seine frühere Freundin fest und sagte, er werde ihrem Lebensgefährten etwas antun, wenn sie sich von ihm nicht im Intimbereich berühren lasse. Dabei blieb es beim Versuch. Bei einem anderen Zwischenfall hielt er sie ebenfalls fest und griff an ihre Vagina.
Demnach berührte der Angeklagte zudem bei verschiedenen Vorfällen seine ehemalige Freundin an Brust, Scheide und Gesäß. Und er drohte ihr damit, ihrem neuen Freund etwas anzutun. Darüber hinaus hielt er die damals von ihrem neuen Partner schwangere Frau im April in Dornbirn auf der Straße fest, sodass sie sich von ihm losreißen musste und sich dabei leicht verletzte.
Stalking
Nach den gerichtlichen Feststellungen stalkte der ledige Mann die junge Frau, indem er mehrmals gegen ihren Willen ihre räumliche Nähe aufsuchte und ihr mehrmals mitteilte, er wolle wieder mit ihr zusammen sein, sie gehöre ihm.
Während ihrer einstigen Liebesbeziehung hatte die damalige Jugendliche nach Darstellung der Staatsanwaltschaft mit dem seinerzeitigen Jugendlichen keinen Sex haben wollen und mit ihm Schluss gemacht.
Der Schöffensenat hielt die belastenden Angaben der psychisch leicht beeinträchtigen 24-Jährigen für glaubwürdig. Unglaubwürdig war für das Gericht hingegen der Angeklagte, der die Vorwürfe bestritt und seine Ex-Freundin als manipulative Lügnerin bezeichnete. Verteidiger Wirth beantragte einen Freispruch.
Mildernd war vor allem die Unbescholtenheit. Erschwerend wirkten sich etwa die zwei Verbrechen und die zumindest sieben Vergehen aus.