Freundin über Nacht eingesperrt: Alkoholfahrt verhindert

Betrunkene Freundin in Wohnung eingesperrt, damit sie nicht Auto fährt. Angeklagter beging damit Freiheitsentziehung, wenn auch aus achtenswertem Beweggrund.
Wegen Freiheitsentziehung wurde der mit drei Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 2100 Euro (300 Tagessätze zu je 7 Euro) verurteilt.
Das Urteil von Richerin Lisa-Sophia Huter, mit dem der von Eva-Maria Ölz verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht elf Monaten Haft.
Über Nacht eingesperrt
Nach den gerichtlichen Feststellungen sperrte der angeklagte Dornbirner am 31. Juli eine verheiratete 38-Jährige, mit der er eine Freundschaft-plus-Beziehung führte, über Nacht mindestens sechs Stunden lang in seiner Wohnung ein. Demnach sperrte der 36-Jährige seine Wohnungstür zu und zog den Schlüssel ab, damit sie seine Wohnung nicht verlassen konnte.
Drohung
Dem Urteil zufolge drohte der Angeklagte ihr damit, ihr Handy zu zertrümmern, sollte sie telefonisch Hilfe anfordern wollen. Zudem fügte er sich mit einem Messer selbst Verletzungen zu. Danach drohte er damit, vor der Polizei zu behaupten, sie habe ihn mit dem Messer verletzt, sollte sie seine Wohnung verlassen.
Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Er räumte ein, dass die Frau während der verbalen Auseinandersetzung seine Wohnung verlassen wollte. Er habe seine Wohnung nur deshalb versperrt, weil er verhindern wollte, dass die Alkoholisierte mit ihrem Auto nach Hause fährt.
Freiheitsberaubung
Das sei ein ein achtenswerter Beweggrund, merkte dazu Richterin Huter an. Dennoch habe der Angeklagte die Frau ihrer Freiheit beraubt und sich damit strafbar gemacht.
Die Strafrichterin hielt die belastenden Angaben der Frau für glaubwürdig. Sie habe ihn nicht über Gebühr belastet. In der Gerichtsverhandlung habe die Zeugin gesagt, sie habe dem Angeklagten verziehen. Sie möge ihn immer noch.
Verteidigerin Ölz beantragte einen Freispruch. Ihr Mandant sagte, seine Freundin hätte die Wohnung jederzeit verlassen können. Denn sie habe über einen Schlüssel für seine Wohnung verfügt. Er habe nicht damit gedroht, ihr Handy zu zertrümmern. Nach seiner Selbstverletzung mit seinem Messer habe er zu ihr nur gesagt, er werde vor der Polizei angeben, dass sie wegen ihres Streits daran schuld sei.