Fahrer eines Klein-Lkw übersah beim Einbiegen in Landesstraße in Frastanz auf Radweg entgegenkommende Radfahrerin, die getötet wurde: Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung.
Strafgericht nahm Fahrlässigkeit an: Autolenker legte Vorwärts- statt Rückwärtsgang ein und verletzte Bekannten schwer. Verletzter wirft ihm in Zivilprozess Absichtlichkeit vor.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen