Strafgericht nahm Fahrlässigkeit an: Autolenker legte Vorwärts- statt Rückwärtsgang ein und verletzte Bekannten schwer. Verletzter wirft ihm in Zivilprozess Absichtlichkeit vor.
Geldstrafe für einschlägig Vorbestraften: Der 30-Jährige warf zudem in seiner Zerstörungswut im Café des Fußballvereins Austria Lustenau mit Stühlen und anderem um sich.
Angeklagter warf sich auf Motorhaube eines Autos und behauptete, er sei niedergefahren worden. Berufungsgericht nahm weit höheres Einkommen an und hob Strafe drastisch an.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”