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Falscher Gang im Auto: Fußgänger angefahren

02.04.2024 • 13:36 Uhr
Falscher Gang im Auto: Fußgänger angefahren
Verletzter fordert 10.000 Euro Schmerzensgeld. (Symbolbild) Shutterstock

Strafgericht nahm Fahrlässigkeit an: Autolenker legte Vorwärts- statt Rückwärtsgang ein und verletzte Bekannten schwer. Verletzter wirft ihm in Zivilprozess Absichtlichkeit vor.

Unstrittig ist, dass der Autolenker am 8. Juli 2023 in Dornbirn vor einer Wohnsiedlung einen Fußgänger angefahren und dabei schwer verletzt hat. Wie es dazu gekommen ist, dazu vertreten die beiden türkischstämmigen Beteiligten unterschiedliche Standpunkte. Der 37-jährige Pkw-Fahrer sagt, er habe seinen Bekannten versehentlich angefahren. Der 36-jährige Fußgänger sagt, sein Bekannter habe ihn absichtlich angefahren.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch und das Landesgericht Feldkirch gingen im Strafverfahren von einem Versehen und damit von Fahrlässigkeit aus.

Fahrlässiger Körperverletzung

Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde der angeklagte Autofahrer am Landesgericht schuldig gesprochen. Der einschlägig vorbestrafte Frühpensionist wurde zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zwölf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagte dem Verletzten 1200 Euro zu bezahlen.

Das Urteil von Strafrichterin Lisa Pfeifer, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle einverstanden waren, ist rechtskräftig.

Kokain-Rausch

Nach den gerichtlichen Feststellungen im Strafverfahren legte der nach dem Konsum von Kokain und Beruhigungsmitteln berauschte und wegen Schlafmangels übermüdete Autofahrer in seinem stehenden Pkw mit Automatikschaltung beim Ausparkieren versehentlich den Vorwärts- statt den Rückwärtsgang ein. Das Auto fuhr über einen Bordstein und erfasste auf dem Fußweg vor der Wohnsiedlung den Fußgänger. Er zog sich dabei unter anderem Serienrippenbrüche zu.

10.000 Euro Schmerzensgeld gefordert

Der anwaltlich von Dominik Brun vertretene Verletzte führt am Landesgericht einen anhängigen Zivilprozess und fordert dabei vom beklagten Autofahrer unter anderem 10.000 Euro Schmerzengeld.

Der Kläger behauptet, er habe vor dem Vorfall mit dem Beklagten einen Teil des Tages gemeinsam verbracht. Er sei dem Wunsch des Autofahrers nachgekommen und habe nachgesehen, ob dessen Pkw zerkratzt sei. Dann sei sein Bekannter losgefahren und habe ihn mit dem Fahrzeug gegen die Hauswand gedrückt. Der beklagte Pkw-Lenker sei dann aber keineswegs sofort zurückgefahren, sondern habe weiterhin Gas gegeben und ihn eingeklemmt. Deshalb müsse er davon ausgehen, dass der Autolenker ihn aus unbekannten Gründen absichtlich angefahren und schwer verletzt habe.