Fahrradfahrerin starb: Lkw-Fahrer verurteilt

Fahrer eines Klein-Lkw übersah beim Einbiegen in Landesstraße in Frastanz auf Radweg entgegenkommende Radfahrerin, die getötet wurde: Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung.
Wegen fahrlässiger Tötung wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstag am Bezirksgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Als Teiltrauerschmerzengeld hat der 35-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch den drei Familienangehörigen der getöteten Frau jeweils 100 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Bezirksanwalt Stefan Klein nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen gewesen.
Der angeklagte Einzelunternehmer wollte am Morgen des 7. Februar in Frastanz mit seinem Klein-Lkw nach einem Umkehrmanöver auf einem Schotterplatz auf die L 190 in Fahrtrichtung Bludenz einbiegen. Dabei übersah er nach den gerichtlichen Feststellungen eine Radfahrerin auf einer parallel zur Straße verlaufenden Nebenfahrbahn. Die Frau stieß frontal gegen den Kleintransporter.
Die 52-Jährige erlag noch am selben Tag ihren Unfallverletzungen. Die Lehrerin hinterlässt ihren Ehemann und zwei Kinder.
Verhindern
Wäre der Angeklagte aufmerksam gewesen, hätte er die ihm entgegenkommende Radfahrerin gesehen, sein Fahrzeug anhalten und so den Unfall verhindern können, meinte Richterin Michaela Österle. Sie stützte sich dabei auf das unfalltechnische Gerichtsgutachten von Christian Wolf.
Der Sachverständige sagte, der Angeklagte hätte die Radfahrerin schon in einer Entfernung von zumindest 80 Metern erkennen können. Eine Sekunde vor der Kollision habe die Geschwindigkeit des Klein-Lkw 13 km/h betragen. Die Radfahrerin treffe ein Mitverschulden an dem Unfall, sagte die Strafrichterin. Denn die Radlenkerin sei auf der Nebenfahrbahn vorschriftswidrig gegen die Fahrtrichtung gefahren und dem Angeklagten entgegengekommen.
Das Mitverschulden der Radfahrerin und die Unbescholtenheit des Angeklagten wurden mildernd gewertet. Zur Abschreckung des Angeklagten und der Allgemeinheit sei die gesamte Geldstrafe zu bezahlen, so Österle in ihrer Urteilsbegründung.
Verteidiger Christopher Fink beantragte einen Freispruch. Denn der Angeklagte habe nicht damit rechnen müssen, dass ihm auf der Nebenfahrbahn eine Radfahrerin entgegenkomme. Zudem gebe es von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch keine Verordnung für einen Geh- und Radweg auf der Nebenfahrbahn.