Bankomatbehebung von fremdem Konto

Geldstrafe für entwendete 400 Euro: Auch Berufungsgericht nahm kein Versehen des Angeklagten an.
Das Bezirksgericht und das Landesgericht Feldkirch waren sich darin einig, dass sich der unbescholtene Angeklagte an einem Bankomaten in Feldkirch mit 400 Euro von einem fremden Konto unrechtmäßig bereichert hat.
Das Erstgericht ging von einem Diebstahl aus. Es verhängte über den Unternehmer eine teilbedingte Geldstrafe von 800 Euro (80 Tagessätze zu je 10 Euro). Davon belief sich der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil auf 200 Euro. 600 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Datenverarbeitungsmissbrauch
Das Landesgericht hingegen wertete die Tat in der Berufungsverhandlung als betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch. Dafür wurde eine teilbedingte Geldstrafe von 480 Euro (80 Tagessätze à 6 Euro) verhängt, davon 120 Euro unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Niedrigere Geldstrafe
Die Geldstrafe fiel in zweiter Instanz niedriger aus, weil der Berufungssenat das wirtschaftliche Leistungsvermögen des Angeklagten geringer einstufte als das Erstgericht. Die mögliche Höchststrafe wäre sowohl beim Diebstahl als auch beim betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch eine Haftstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen gewesen.
Sachverhalt
Die Berufungsrichter stellten diesen Sachverhalt fest: Eine Frau hatte keine Bankomatkarte dabei und öffnete vor dem Bankomaten mit ihrer Handyapp ihr Konto. Sie scheiterte beim ersten Behebungsversuch, telefonierte mit ihrer Tochter und ging dann weg. Der Angeklagte nahm die Gelegenheit wahr, drückte danach beim Bankomaten bei der noch aktivierten Bedienungsmaske des Kontos der Frau auf 400 Euro und behob das fremde Geld. Das Zweitgericht nahm keinen Diebstahl an, weil das fremde Geld doch nicht schon im Ausgabeschlitz gelegen sei.
Der 44-jährige Angeklagte beantragte vergeblich einen Freispruch. Er gab an, unkonzentriert gewesen zu sein und irrtümlich das fremde Geld mitgenommen zu haben.