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Freundin gestoßen: Unterarm gebrochen

24.06.2024 • 19:26 Uhr
Freundin gestoßen: Unterarm gebrochen
hartinger

Teilbedingte Geldstrafe für Unbescholtenen, auch deshalb, weil er der Schreienden den Mund zuhielt.

Wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung und des Vergehens der versuchten Nötigung wurde der unbescholtene Arbeiter mit dem Nettoeinkommen von 2500 Euro am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 10.000 Euro (400 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 5000 Euro. Die anderen 5000 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das Urteil, das der von German Bertsch verteidigte Angeklagte annahm ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Heinz Rusch nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten und sechs Tagen Haft.

Gegen Wand gestoßen

Der 31-jährige Angeklagte schlug und schubste nach den gerichtlichen Feststellungen seine damalige Freundin im Mai im Gang ihrer Wohnanlage im Bezirk Feldkirch. Demnach stieß er die 37-Jährige gegen eine Wand. Bei dem Sturz brach sich die Frau dem Urteil zufolge die Elle in einem Unterarm. Ihr musste nach ihren Angaben deshalb im Krankenhaus eine Metallplatte eingesetzt werden.

Keine Liebesbeziehung mehr

Zudem hielt der Angeklagte, so der Richter, seiner schreienden Freundin den Mund zu. Seit den angeklagten Vorfällen besteht die mehrjährige Liebesbeziehung nicht mehr.
Mildernd wirkten sich die Unbescholtenheit und das Einräumen von Tätlichkeiten aus. Erschwerend gewertet wurde das Vorliegen eines Verbrechens und eines Vergehens.

Bei häuslicher Gewalt sei mittlerweile ein strenger Maßstab vorzunehmen, sagte Richter Rümmele in seiner Urteilsbegründung.
Der Beschuldigte wurde für einige Tage in Untersuchungshaft genommen. Für die Zeit im Feldkircher Gefängnis wurden dem Angeklagte rund 266 Euro von der Geldstrafe abgezogen. Die zu bezahlende Geldstrafe betrage daher 4734 Euro, sagte der Richter.