Strafgericht nahm Fahrlässigkeit an: Autolenker legte Vorwärts- statt Rückwärtsgang ein und verletzte Bekannten schwer. Verletzter wirft ihm in Zivilprozess Absichtlichkeit vor.
Geldstrafe für einschlägig Vorbestraften: Der 30-Jährige warf zudem in seiner Zerstörungswut im Café des Fußballvereins Austria Lustenau mit Stühlen und anderem um sich.
Angeklagter warf sich auf Motorhaube eines Autos und behauptete, er sei niedergefahren worden. Berufungsgericht nahm weit höheres Einkommen an und hob Strafe drastisch an.
Polizistin stürzte in Bregenz nachts bei Verfolgung von wegrennendem Autofahrer und verletzte sich schwer. Sie fordert in Zivilprozess 40.000 Euro Schadenersatz.
Unberechtigter Rücktritt vom Kaufvertrag: Beklagte Bauherrin muss klagender Immobilienfirma verringerte Konventionalstrafe bezahlen, so das nicht rechtskräftige Urteil.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen