20 Fensterscheiben der Pizzeria eingeschlagen

Geldstrafe für einschlägig Vorbestraften: Der 30-Jährige warf zudem in seiner Zerstörungswut im Café des Fußballvereins Austria Lustenau mit Stühlen und anderem um sich.
Wegen des Vergehens der schweren Sachbeschädigung mit einem Gesamtschaden von circa 5400 Euro wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Arbeitslose am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt.
Nicht rechtskräftig
Mit dem Urteil von Richter Alexander Wehinger waren der Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Melchhammer einverstanden. Die Entscheidung ist dennoch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte ohne Verteidiger zur Gerichtsverhandlung erschien und deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit erhielt.
Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet fünf Monaten Haft. Als schwer gilt eine Sachbeschädigung unter anderem dann, wenn der angerichtete Schaden 5000 Euro übersteigt.
Schäden von über 5000 Euro
Der geständige und zur Tatzeit alkoholisierte Angeklagte warf am 7. Dezember 2023 im Austria-Café des Fußball-Bundesligavereins SC Austria Lustenau mit Stühlen, einem Bild und einem Dekorationsglas um sich. Dabei entstand ein Schaden von rund 650 Euro, den er wiedergutmachen muss.
Fünf Tage später, am 12. Dezember, schlug der wiederum betrunkene Unterländer bei einer Lustenauer Pizzeria 20 Fensterscheiben ein. Der dadurch entstandene Schaden wurde mit 4800 Euro beziffert. Der Lokalbetreiber kann, falls die Schäden durch keine Versicherung gedeckt sein sollten, seine Ansprüche gegen den Täter noch zivilrechtlich geltend machen.
Therapie statt Gefängnis
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er habe die Sachbeschädigungen aus keinem bestimmten Grund begangen. Mittlerweile befinde er sich wegen seiner Aggressionen in psychologischer Behandlung. Er hoffe, dass er durch die Therapie seine Zerstörungswut in den Griff bekomme.
Der junge Mann ist vor rund vier Jahren schon einmal wegen Sachbeschädigung verurteilt worden. Trotz der einschlägigen Vorstrafe gewährte Richter Wehinger dem Angeklagten eine Geldstrafe. Eine Haftstrafe sei nicht notwendig, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten, sagte der Strafrichter in seiner Urteilsbegründung.
Urteilsbegründung
Mildernd gewertet wurden das Geständnis und die leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit wegen der Alkoholisierung. Der Angeklagte sagte, er habe vor dem Einschlagen der Scheiben bei der Pizzeria in einer Bar zu viel Alkohol konsumiert. Erschwerend wirkte sich die einschlägige Vorstrafe aus.