Allgemein

Autodiebstahl auf Zeit – wenn die Erinnerung versagt

13.09.2026 • 14:00 Uhr
<span class="copyright">Neue</span>
Neue

Das Zusenden von Strafzetteln sollte ab einem gewissen Alter der zu strafenden Person „vermonaten“.  Alle Menschen ab Baujahr 1975 und früher müssen diverse Anonymverfügungen innerhalb eines Monats zugesendet bekommen, da sie sonst ungültig sind.

Heute habe ich eine solche bekommen, für ein Geschwindigkeitsvergehen von vor drei Monaten. Ich starre auf den Zettel und gleich mit meinem ersten Gedankengang wehre ich mich: „Das war nicht ich! Ich war nicht in Götzis! Kann nicht sein! Ich fahre außerdem quasi nie zu schnell!“ Auf der Strafverfügung steht aber eindeutig das Nummernschild meines Autos. Also überlege ich, wann ich wem mein Auto eventuell geborgt habe. Tatsache ist, ich weiß es einfach nicht mehr.

Der nächste Anhaltspunkt könnte mein Kalender sein. Steht dort irgendetwas, aufgrund dessen ich feststellen könnte, wieso sich mein Auto – scheinbar autark – auf der L 190 in Richtung Koblach befand und das noch dazu mit ein paar km/h zu eilig? In meinem Kalender ist gähnende Leere. Wie um Himmels willen soll ich beweisen, dass ich unschuldig bin, wenn ich mich an nichts mehr erinnern kann?

Noch mal kontrolliere ich, ob wirklich mein Kennzeichen im Schreiben angegeben ist. Jedoch, auch nach dreimaliger Überprüfung ändert sich die Buchstaben- und Zahlenkombination, welche mein Auto identifiziert, nicht. Somit gibt es nur eine einzige Möglichkeit. Es wurde entwendet und mir im Anschluss wieder unbemerkt in mein Carport gestellt. Fix!

Schon mache ich mich bereit, ein höfliches Schreiben an die geneigten Absender zu formulieren, mit der Bitte um Zusendung des hoffentlich vor Ort gemachten Fotos. Wenn möglich, mit Sicht auf die fahrende Persönlichkeit, um diese zu identifizieren und die mir verrechneten 35 Euro bei dieser einzufordern, weil – wie damit zu beweisen ist – ich war es nicht.

Während ein Teil meines Gehirns das Schreiben verfasst, schweift ein anderer Teil ab und öffnet eine verrostete Kellertür in ein verfallenes Gedächtnisabteil. Moment, war da nicht doch etwas Anfang Juli?

In meinem Telefon durchwühle ich meine Nachrichten und stoße auf eine interessante – aber für meinen Unschuldsbeweis ungünstige – Konversation. „Treffen wir uns heute also um 18:30 in Feldkirch.“

Und jetzt fällt es mir wie Schuppen von meinen verkorksten Erinnerungszellen. Damals bin ich aufgrund einer Baustelle neue Wege Richtung Feldkirch gefahren, habe mich verfahren und bin aufgrund des daraus resultierenden Zeitdrucks in Übergeschwindigkeit geraten.

Ich war’s. Shit

Aber bitte: Können wir uns darauf einigen, dass drei Monate zurückzudenken eine echte Erinnerungsherausforderung ist? Oder?