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Radarbox beschädigt: 7500 Euro Strafe

05.03.2024 • 12:05 Uhr
Eine Radarbox wurde beschädigt. <span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Eine Radarbox wurde beschädigt. Symbolbild/Hartinger

Alkoholisierter Radfahrer wurde von Polizei angehalten und schlug danach mit Stein gegen Radarbox.

Wegen schwerer Sachbeschädigung wurde der mit einer Vorstrafe belastete Angeklagte mit dem Nettoeinkommen von 2800 Euro am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 7500 Euro (300 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Als Schadenersatz hat der 47-Jährige der Landespolizeidirektion 640 Euro zu bezahlen.

Kein Verteidiger

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung, erhielt aber automatisch drei Tage Bedenkzeit, weil er keinen Verteidiger hat. Staatsanwältin ­Claudia Buss-Gerstgrasser gab noch kein Rechtsmittel­erklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft.

Die Tat wurde als schwere Sachbeschädigung gewertet. Symbolbild/Hartinger
Die Tat wurde als schwere Sachbeschädigung gewertet. Symbolbild/Hartinger

Der Angeklagte schlug nach Ansicht von Richter Alexander Wehinger am 5. Februar gegen 16 Uhr in Lochau mit einem Stein mehrmals auf eine Radarbox ein. Dadurch entstand nach den gerichtlichen Feststellungen ein Schaden von 640 Euro. Rechtlich wurde die Tat nicht als Sachbeschädigung mit einem Schaden von weniger als 5000 Euro gewertet, sondern als schwere Sachbeschädigung, weil mit der Radarbox ein Teil der kritischen staatlichen Infrastruktur beschädigt wurde.

Keine Erinnerung an Vorfall

Der Angeklagte sagte, er habe wegen seiner Alkoholisierung keine Erinnerung an den ihm zur Last gelegten Vorfall. Aber er werde die Tat schon begangen haben, wenn der Zeuge das behaupte.

Mit dem Rad davongefahren

Ein 43-jähriger Zeuge sagte, er habe gesehen, dass ein Mann einen Stein mehrfach gegen die Radarbox geschlagen habe. Der Mann sei danach mit seinem Fahrrad weggefahren und habe sich vor einer Tankstelle auf den Boden gesetzt.

2,3 Promille

Die verständigte Polizei traf den Mann bei der Tankstelle an. Zwei Stunden zuvor hatten Beamte den Angeklagten angehalten, weil er am Nachmittag mit 2,3 Promille Rad gefahren war. Offenbar aus Rache für die Polizeikontrolle beschädigte der alkoholisierte Angeklagte die Radarbox der Polizei.