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6480 Euro Strafe für Holocaustleugner

01.03.2024 • 13:23 Uhr
6480 Euro Strafe für Holocaustleugner
Urteil ist rechtskräftig. Shutterstock

Zudem nach dem Verbotsgesetz 15 nicht zu verbüßende Haftmonate für unbescholtenen 28-Jährigen.

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz und eines Vergehens nach dem Außenwirtschaftsgesetz wurde der unbescholtene, in der Schweiz arbeitende Vorarlberger in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von 15 Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 6480 Euro (240 Tagessätze zu je 27 Euro) verurteilt.

Rechtskräftig

Das Urteil des Geschworenengerichts unter Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer, mit dem der von Martin Rützler verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 19 Monaten Gefängnis.

Holocaust-Leugnung

Nach Ansicht der Geschworenen hat der 28-Jährige Angeklagte vor allem in Whatsappnachrichten mehrmals den Holocaust geleugnet, sich einen neuen Holocaust auch wegen der vielen Flüchtlinge gewünscht, die Unterbringung eines jüdischen Künstlers in einem Lager gefordert, Strafprozesse gegen NS-Täter als Menschenverbrechen bezeichnet und den Nationalsozialismus verherrlicht. Demnach hat er zudem auf seinem Auto einen Aufkleber mit einem NS-Symbol angebracht.

Des Weiteren hat der Mann aus dem Bezirk Bregenz den Laienrichtern zufolge mit einer für den Beschuss von Panzern vorgesehenen Patrone verbotenes Kriegsmaterial besessen.

Reue und Einsicht

16 Verbrechen. Der Schuldspruch umfasste 16 Verbrechen nach dem Verbotsgesetz. Die meisten Taten seien äußerst abstoßend und menschenverachtend gewesen, sagte Richter Nußbaumer. Weil der Angeklagte unbescholten und reumütig geständig sei, müsse er gerade noch keine Haftstrafe verbüßen.

Der Angeklagte sagte, er habe als Reaktion auf das Strafverfahren ehemalige Konzentrationslager besucht und sich mit dem Nationalsozialismus befasst. Außerdem habe er sich einer psychologischen Behandlung unterzogen. Was er getan habe, sei abscheulich.