Psychotherapie wegen 1700 Missbrauchsdateien

Zudem Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für unbescholtenen und geständigen Angeklagten.
Wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger wurde der unbescholtene und gut verdienende Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 4500 Euro (180 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Während der dreijährigen Bewährungszeit hat sich der 41-Jährige weiterhin der bereits begonnenen Psychotherapie zu unterziehen. Zudem hat der Unterländer Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit dem Urteil von Richterin Silke Sandholzer waren der Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden. Die Entscheidung ist dennoch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte ohne Verteidiger vor Gericht erschien und daher automatisch drei Tage Bedenkzeit erhielt.
Über 1700 Missbrauchsaufnahmen
Der geständige Unterländer hat zwischen 2013 und Juni 2023 aus dem Internet 1651 Fotos und 54 Videos mit Aufnahmen von missbrauchten Unmündigen heruntergeladen. Drei seiner Laptops und sein Mobiltelefon werden nun vernichtet.
Der Angeklagte habe Glück, dass für ihn noch die frühere, für ihn günstigere Rechtslage gelte, sagte Richterin Sandholzer in ihrer Urteilsbegründung. Der Strafrahmen belief sich auf bis zu drei Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet sieben Monaten Haft.
Seit 1. Dezember 2023 beträgt die Strafdrohung für den Besitz von vielen Missbrauchsaufnahmen ein bis fünf Jahre Gefängnis. Das Delikt nach Paragraf 207a des Strafgesetzbuchs heißt seither ,,Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen“.
Günstigkeitsvergleich
Weil der Tatzeitraum beim Angeklagten ein halbes Jahr vor der Gesetzesnovellierung endete, war der sogenannte Günstigkeitsvergleich anzuwenden: Günstiger ist für den Angeklagten die alte Rechtslage mit dem niedrigeren Strafrahmen.