Opfer wurde zum Täter: Betrogener schlug zu

Ein Taxigast bezahlte den Fuhrlohn nicht und versuchte, den Taxifahrer zu schlagen. Dieser wurde verurteilt, weil er den Fahrgast verletzte.
Das Opfer wurde mit überzogener Gegenwehr selbst zum Täter. Wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung und des Vergehens der Nötigung wurde der unbescholtene Taxiunternehmer am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 2100 Euro (300 Tagessätze zu je 7 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 54-Jährige dem Schwerverletzten 500 Euro zu bezahlen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und Staatsanwalt Richard Gschwenter nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht elf Monaten Haft.
Der Vorfall
Richterin Lisa Pfeifer ging von diesem Sachverhalt aus: Ein 53-jähriger Fahrgast bezahlte am 12. Jänner in der Nacht im Bezirk Bludenz den Fuhrlohn von 12,30 Euro nicht und lief davon. Der Taxilenker fuhr dem Zechpreller hinterher und stellte ihn. Der Fahrgast schlug mit einem Notfallhammer eine Seitenscheibe des Taxis ein. Zudem versuchte er, den Taxifahrer mit dem Notfallhammer zu schlagen.
Gewertete Nötigung
Daraufhin sagte der Taxiunternehmer nach den gerichtlichen Feststellungen zum Fahrgast, er werde ihn schlagen, wenn er den Notfallhammer nicht fallen lasse. Das wurde als Nötigung gewertet.
Danach, so das erstinstanzliche Urteil, trat der Taxifahrer den Fahrgast zu Boden und schlug mit seinen Fäusten auf das Gesicht des auf dem Boden liegenden Betrunkenen ein. Dadurch erlitt der 53-Jährige mehrere Knochenbrüche im Gesicht und damit schwere Verletzungen.
Verteidigung plädiert auf Notwehr
Verteidiger Bernd Widerin beantragte einen Freispruch, weil der Taxifahrer in Notwehr gehandelt habe.
Die Strafrichterin ging aber von keiner Notwehr aus. Denn der Taxifahrer habe nicht zum gelindesten Mittel gegriffen. Stattdessen habe er den Täter mit massiven Faustschlägen schwer verletzt. Es sei verständlich, dass der Taxiunternehmer auf den Betrug, die Sachbeschädigung und den Angriff auf ihn mit dem Notfallhammer reagiert habe. Aber sein gewalttätiges Vorgehen sei nicht in Ordnung gewesen.
Der angeklagte und unbescholtene Fahrgast wird sich am Bezirksgericht wegen Betrugs, Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung zu verantworten haben.