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40.000 Euro des Vereins veruntreut

28.02.2024 • 16:09 Uhr
40.000 Euro des Vereins veruntreut
Urteil noch nicht rechtskräftig Shutterstock

Geldstrafe und nicht zu verbüßende Haftstrafe für ehemalige Obfrau eines Vereins für Kinderbetreuung.

Die damalige Obfrau und Kassierin eines Vereins für Kinderbetreuung hat nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen Juli 2012 und März 2023 insgesamt 40.500 Euro veruntreut.

Nicht rechtskräftig

Wegen des Vergehens der Untreue wurde die unbescholtene Angestellte mit dem Nettoeinkommen von 1900 Euro am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 2400 Euro (240 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt.

Das Urteil, das die 55-jährige Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Richard Gschwenter nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Er merkte an, die Höhe des einzelnen Tagessatzes sei wohl zu niedrig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht zehn Monaten Haft.

Mildernder Umstand

Mildernd wertete Richter Marco Mazzia die Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis, die bereits erfolgte vollständige Wiedergutmachung des Schadens und die verminderte Zurechnungsfähigkeit durch die Glücksspielsucht. Erschwerend wirkten sich etwa der lange Tatzeitraum und das achtfache Überschreiten des Schadensbetrags aus, ab der drei Jahre Haft drohen. Zur Abschreckung der Allgemeinheit hätte eine Geldstrafe nicht ausgereicht, merkte der Strafrichter an.

Verteidiger Klaus Pichler sagte, die Angeklagte habe sich mit den Überweisungen von Vereinsgeldern auf ihr Privatkonto ihre Glücksspielsucht mitfinanziert. Sie habe Anfang 2023 ihre Vereinsfunktionen aufgegeben, um nicht mehr in Versuchung zu kommen, und ihre Nachfolgerin über die Veruntreuungen informiert. Seine Mandantin habe sich bereits einer Therapie wegen ihrer Glücksspielsucht unterzogen.

Bank schlägt Alarm

Die Staatsanwaltschaft ermittelte, nachdem eine Bank wegen verdächtiger Überweisungen Anzeige wegen des Verdachts der Geldwäsche erstattet hatte.