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Geldbuße nicht bezahlt: Jetzt doch verurteilt

19.04.2024 • 23:00 Uhr
Symbolfoto Landesgericht
Urteil ist nicht rechtskräftig. Klaus Hartinger

Angeklagter nützte Chance auf Verfahrenseinstellung nicht. Nun wurde er als Gewalttäter verurteilt.

Das Landesgericht Feldkirch gewährte dem wegen Körperverletzung Angeklagten vor Monaten eine Diversion: Wenn der Unbescholtene dem Gericht 600 Euro überweist, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden, ohne Eintrag ins Strafregister.

Der Angeklagte nützte die Chance aber nicht. Denn er bezahlte lediglich 100 Euro. Deshalb wurde die Hauptverhandlung am Freitag weitergeführt.

Körperverletzung

Der unbescholtene Arbeitslose wurde wegen Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 640 Euro (160 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 320 Euro. Die anderen 320 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschadenersatz hat er dem Opfer 500 Euro zukommen zu lassen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte war zwar mit der Entscheidung einverstanden, weil er aber keinen Verteidiger hat, erhielt er automatisch drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwalt Markus Fußenegger verzichtete auf Rechtsmittel. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der 35-Jährige mit einer Vorstrafe belastet.

Angeklagter bat um Chance

Die bereits bezahlten 100 Euro werden angerechnet. Damit hat der Angeklagte dem Gericht nur noch 220 Euro zu überweisen. Die ursprüngliche Geldbuße fiel zwar höher aus als der nunmehr zu bezahlende Teil der Geldstrafe. Allerdings würde der Angeklagte weiterhin als unbescholten gelten, hätte er die Auflage für die diversionelle Erledigung erfüllt.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der geständige und damals alkoholisierte Angeklagte einen 40-Jährigen mit Schlägen leicht verletzt.Der Angeklagte bat am Freitag um eine nochmalige Chance: Er werde die noch fehlenden 500 Euro für die diversionelle Geldbuße in den nächsten Tagen bezahlen, sagte der verschuldete Arbeitslose. Richterin Lisa Pfeifer wies aber darauf hin, dass es dafür jetzt zu spät sei.