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Klägerin versuchte Zeugin zu bestechen

19.03.2024 • 15:35 Uhr
Symbolfoto Landesgericht
Angeklagte bot einer Zeugin 3000 Euro als Bestechungsgeld an. Klaus HArtinger

Geldstrafe für Angeklagte, die mit falschen Behauptungen Zivilprozess gegen Handwerker führte.

Wegen versuchter Anstiftung zur falschen Zeugenaussage und versuchten Betrugs wurde die unbescholtene Arbeitslose am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.

Das Urteil, das die von Manuel Dietrich verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft.

Bestechungsversuch

Die geständige Angeklagte bot einer Zeugin vergeblich 3000 Euro als Bestechungsgeld für eine falsche Aussage in ihrem Zivilprozess am Landesgericht gegen einen Handwerker an. Die Zeugin sollte wahrheitswidrig behaupten, die Klägerin habe dem beklagten Handwerker 5000 Euro für den freilich mangelhaft erfolgten Umbau ihres Badezimmers bezahlt.

Prozessbetrug

Schuldig gesprochen wurde die 53-Jährige auch wegen versuchten Prozessbetrugs. Weil sie im von ihr geführten Zivilprozess wahrheitswidrig angab, sie habe dem Handwerker für die Renovierung als Anzahlung 3000 Euro bezahlt.
Die geschiedene Frau aus dem Bezirk Feldkirch bekannte sich zwar schuldig, behauptete aber, ihr damaliger Ehemann habe sie zu den Straftaten mit der Androhung von Gewalt gedrängt.

Geldstrafe sei ausreichend

Wegen des Geständnisses und der Unbescholtenheit sei eine Geldstrafe ausreichend, sagte Richter Alexander Wehinger. Zu bezahlen habe die Ersttäterin aber die gesamte Geldstrafe, weil sie Delikte gegen die Rechtspflege begangen habe. Die Justiz sei auf wahrheitsgemäße Angaben von Zeugen und Klägern angewiesen.

Die Staatsanwältin merkte an, es sei gut, dass die Angeklagte mittlerweile geschieden sei. Denn es habe mehrere eingestellte Ermittlungsverfahren gegeben, in denen die Frau häusliche Gewalt behauptet habe. In einem Verfahren sei ein Freispruch erfolgt.