Haftstrafe: Gläubiger um 200.000 Euro betrogen

Geschäftsführer hoben von Firmenkonto rund 200.000 Euro privat ab und schädigten so Gläubiger.
Staatsanwältin Julia Berchtold sprach von einem der schwerwiegendsten Fälle von Wirtschaftskriminalität in Vorarlberg in den letzten Jahren. Die angeklagten türkischstämmigen Brüder aus dem Bezirk Bludenz hätten das Taxiunternehmen nur deshalb gegründet, um für private Zwecke rund 200.000 Euro Geld herauszunehmen und die GmbH letztlich in die Insolvenz zu schicken. So seien Gläubiger um circa 200.000 Euro betrogen und ihre Interessen zudem durch fehlende Jahresabschlüsse und mangelhafte Buchhaltung beeinträchtigt worden.
Gefängnis und Geldstrafen
Wegen betrügerischer Krida und grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Geschäftsführer am Freitag in einem Schöffenprozess in Feldkirch zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt. Davon hat der 31-Jährige acht Haftmonate zu verbüßen. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Über den unbescholtenen, 29-jährigen Co-Geschäftsführer wurde eine bedingte, nicht zu verbüßende Freiheitsstrafe von 13 Monaten und eine Geldstrafe von 7200 Euro (240 Tagessätze zu je 30 Euro) verhängt. Wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen kam ein unbescholtener 35-Jähriger mit einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten und einer Geldstrafe von 4320 Euro (240 Tagessätze a‘ 18 Euro) davon.
Noch nicht rechtskräftig
Die Mutter der drei Brüder war Allleingesellschafterin der GmbH. Die unbescholtene 53-Jährige erhielt wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen eine Geldstrafe von 2160 Euro (180 Tagessätze zu je 12 Euro).
Keines der auch Teilfreisprüche enthaltende Urteile ist rechtskräftig. Der 35-jährige Erstangeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Seine beiden Brüder und seine Mutter akzeptierten das Urteil. Staatsanwältin Berchtold gab kein Erklären ab. Die vier von German Bertsch verteidigten Angeklagten bestritten die meisten Tatvorwürfe.