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13 Schüsse auf Nachbarhäuser abgefeuert

15.07.2024 • 16:49 Uhr
13 Schüsse auf Nachbarhäuser abgefeuert
In der Bregenzer Innenstadt feuerte der Angeklagte die Schüsse ab. Drohnenbild/NEUE

Zum Glück wurden in Bregenz keine Menschen getroffen. Geldstrafe für vorbestraften 62-Jährigen, der sagte, er habe im Alkoholrausch geschossen.

Zumindest 13 Schüsse feuerte der geständige Angeklagte im September 2023 in der Bregenzer Innenstadt auf zwei Nachbarhäuser ab. Glücklicherweise wurden dabei keine Menschen getroffen. Es entstand ein inzwischen wiedergutgemachter Sachschaden von rund 4900 Euro.

Geschossen hat der 62-Jährige offenbar von seiner Wohnung aus mit einem Gewehr, das ihm mittlerweile abgenommen wurde. Dabei sei er stark alkoholisiert gewesen, sagte der Frühpensionist. Er habe sonst keinen Grund gehabt, auf die Häuser von Nachbarn zu schießen.  Gezielt habe er nur auf Fensterläden.

Nicht rechtskräftig

Wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Sachbeschädigung wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Angeklagte am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 4800 Euro (240 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Das Urteil von Richter Alexander Wehinger ist nicht rechtskräftig. Denn der von Winfried Mutz verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein halbes Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen gewesen.

13 Schüsse auf Nachbarhäuser abgefeuert
Eine Geldstrafe gab es für den zweifach Vorbestraften. Hartinger

Rad verwechselt

Freigesprochen wurde der Angeklagte im Zweifel vom Vorwurf des versuchten Diebstahls. Im Strafantrag wird ihm zur Last gelegt, er habe im September 2023 versucht, in einem Bregenzer Fahrradgeschäft ein Rennrad zu stehlen. Der Angeklagte sagte, er sei alkoholisiert gewesen und habe das mitgenommene Rad mit seinem eigenen verwechselt. Er habe nach der Reparatur eine Proberunde mit seinem Rennrad fahren wollen.

Nachgerannt

Das habe der Beschuldigte auch zu ihm gesagt, gab der Geschäftsbetreiber als Zeuge vor Gericht zu Protokoll. Er sei seinem Kunden mit Erfolg nachgerannt, der mit dem fremden Rennrad davongefahren sei.

Hausmauer beschädigt

Der Eigentümer eines der von den Schüssen betroffenen Häuser sagte als Zeuge, schon im Juli 2023 habe ein Schuss seine Hausmauer beschädigt. Richter Wehinger ging davon aus, dass auch schon damals der Angeklagte der Schütze war. Nach dem Urlaub mit der Familie habe er im September 2023 weitere Einschüsse an seinem Haus feststellen müssen, berichtete der Zeuge.

Ambulante Therapie

Der von einem Erwachsenenvertreter unterstützte Angeklagte sagte, er sei alkoholkrank und unterziehe sich derzeit einer ambulanten Therapie. Er entschuldigte sich beim Zeugen für die Schüsse. Trotzdem bleibe ein ungutes Gefühl zurück, merkte der Geschädigte an.