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38 Diebstähle mit Bankomatkartentrick

03.12.2024 • 14:12 Uhr
APA16344106-2 – 07012014 – WIEN – …STERREICH: ZU APA-TEXT WI – THEMENBILD – Illustration zum Thema “Bankomatkarte mit NFC-Funktion / PayPass”: Eine Bankomatkarte mit NFC-Funktion ermšglicht kontaktloses Bezahlen von KleinbetrŠgen. Erkennbar sind diese am “PayPass”-Zeichen. Die kontaktlose Bezahlfunktion ohne PIN-Code ist auf 25 Euro beschrŠnkt. BetrŠge Ÿber 25 Euro verlangen die Eingabe eines PIN-Codes. APA-FOTO: […]
symbolbild: Apa

Vorbestrafter 26-Jähriger machte bei Lebensmittelautomat Beute im Wert von zumindest 200 Euro.

Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und versuchten Betrugs wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Arbeitslose am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Als Teilschadenersatz hat der 26-Jährige dem geschädigten Automatenbesitzer 200 Euro zu bezahlen.

Das Urteil von Richter Marco Mazzia ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung, erhielt aber automatisch drei Tage Bedenkzeit, weil er keinen Verteidiger hat. Staatsanwältin Karin Dragosits verzichtete auf Rechtsmittel. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht sieben Monaten Haft.

Diebesgut im Wert von 200 Euro

Nach den gerichtlichen Feststellungen machte der Syrer zwischen 30. Juni und 19. Juli im Bezirk Dornbirn bei einem Lebensmittelautomaten mit einem Bankomatkartentrick bei 38 Diebstählen Beute im Wert von zumindest 200 Euro. Demnach blieb es bei weiteren fünf Taten beim Versuch.

Nach Ansicht des Richters versuchte der Angeklagte zudem, den Automatenbesitzer zu betrügen. Indem er wahrheitswidrig behauptete, beim Automaten 20 Euro eingeworfen und weder Waren noch Retourgeld erhalten zu haben.

Automatendiebstähle gingen weiter

Der geständige Angeklagte begann dem Urteil zufolge mit den Diebstählen am 30. Juni. Am Tag danach wurde der Syrer am Bezirksgericht Dornbirn wegen eines einschlägigen Delikts zu einer Geldstrafe verurteilt. Dennoch beging der Arbeitslose weiterhin Automatendiebstähle.

Sein mutmaßlicher Komplize befindet sich in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft. Wenn der die Gerichtsverhandlung offenbar nicht ernst nehmende Angeklagte nicht auch im Gefängnis landen wolle, dürfe er keine weiteren Straftaten begehen, sagte Richter Mazzia.