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Berufung: Geldstrafe drastisch verringert

12.05.2025 • 20:34 Uhr
geldscheine
Die Geldstrafe wurde stark nach unten korrigiert.

Berufungsgericht hielt erstinstanzliche Festlegung der Höhe des einzelnen Tagessatzes für stark überhöht.

Bei den Berufungsverhandlungen am Montag am Landesgericht Feldkirch wurde auch in diesem Verfahren die Höhe des einzelnen Tagessatzes bei der Geldstrafe drastisch nach unten korrigiert. Die Tagessatzhöhe hängt vom Einkommen und den Zahlungsverpflichtungen ab.

Das zuständige Bezirksgericht hatte eine teilbedingte Geldstrafe von 6000 Euro (240 Tagessätze zu je 25 Euro) verhängt. Davon betrug der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 3000 Euro. Das Berufungsgericht entschied sich für eine teilbedingte Geldstrafe von 2640 Euro (240 Tagessätze zu je elf Euro). Der zu bezahlende Teil beläuft sich auf 1320 Euro. Der in zweiter Instanz rechtskräftig Verurteilte hat damit jetzt dem Gericht 1680 Euro weniger zu bezahlen als nach dem erstinstanzlichen Urteil.


Offenbar ging der Berufungssenat davon aus, dass angesichts des Einkommens und der finanziellen Verpflichtungen des Angeklagten der Tagessatz von 25 auf elf Euro herabzusetzen sei. Warum eine Korrektur vorgenommen wurde, wurde in der mündlichen Urteilsbegründung nicht angeführt.

Schuldspruch wegen versuchter Körperverletzung

Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchter Körperverletzung und Urkundenfälschung. Dafür wäre die Höchststrafe ein Jahr Haft oder 720 Tagessätze gewesen. Demnach hat der angeklagte Syrer zusammen mit Mittätern in Dornbirn auf der Straße ein unbekanntes Opfer geschlagen und getreten. Im Zweifel gingen die Gerichte davon aus, dass der nicht ausgeforschte Attackierte dabei nicht verletzt wurde.

Gefälschter Führerschein

Nach den gerichtlichen Feststellungen wollte der Syrer zudem seinen syrischen Führerschein in einen österreichischen umschreiben lassen. Dabei legte er nach Ansicht der Gerichte der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eine Totalfälschung einer syrischen Lenkberechtigung vor. Der Angeklagte gab vor dem Bezirksgericht erfolglos an, die syrische Behörde habe ihm offenbar einen gefälschten Führerschein ausgehändigt.