Vorarlberg

BH-Mitarbeiterin gedroht: “Ich werde meinen Sohn verprügeln”

07.05.2025 • 13:15 Uhr
BH-Mitarbeiterin gedroht: "Ich werde meinen Sohn verprügeln"
Das Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. hartinger

Weil er gegenüber einer Jugendamt-Mitarbeiterin eine gefährliche Drohung ausstieß, erhielt der Angeklagte eine Geldstrafe.

Wegen gefährlicher Drohung nach Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches wurde der unbescholtene Arbeiter am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (180 Tagessätze zu je 8 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 720 Euro. Die anderen 720 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung, erhielt aber automatisch drei Tage Bedenkzeit, weil er keinen Verteidiger hat. Staatsanwalt Heinz Rusch verzichtete auf Rechtsmittel. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht drei Monaten Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen sagte der angeklagte Familienvater aus dem Bezirk Bludenz am 19. März zu einer Mitarbeiterin des Jugendamts der Bezirkshauptmannschaft, er werde seinen minderjährigen Sohn verprügeln. Die Kinder- und Jugendhilfe der BH ist zuständig für das Wohlergehen von Minderjährigen und musste nach der Drohung einschreiten.

“In der syrischen Kultur üblich”

Der angeklagte Syrer sagte, er sei nicht schuldig. Er sei wütend gewesen, weil sein Sohn von seinen Töchtern 400 Euro für den beabsichtigten Kauf von Marihuana verlangt habe. Er habe nach einem Einsatz der Polizei seine Drohung gegenüber der BH-Mitarbeiterin nicht ernst gemeint. In der syrischen Kultur seien derartige Drohungen üblich. Er habe nicht gewusst, dass solche Äußerungen in Österreich strafbar seien. Dazu merkte Richter Rümmele an, der Angeklagte habe sich in einem Rechtsirrtum befunden, der ihm aber zum Vorwurf gemacht werden könne.

Der 48-jährige Syrer sagte, er hoffe, dass sein eingebrachter Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft trotz der nunmehrigen strafrechtlichen Verurteilung nicht abgewiesen werde.