Vorarlberg

Lkw geschmuggelt: Fünfstellige Geldstrafen

16.07.2025 • 17:06 Uhr
Aufmacher Zollamt - 1
Richter Theo Rümmele hatte den Vorsitz beim Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch im November 2024.

Beträchtliche Abgaben und Strafen für zwei Angeklagte, die Lastwagen bei Einreise aus Schweiz nicht verzollten.

Der Erstangeklagte fuhr im telefonischen Auftrag des Zweitangeklagten im Juni 2023 bei der Einreise aus der Schweiz nach Vorarlberg mit einem Lastwagen mit dem Zollwert von 220.000 Euro, ohne anzuhalten, am österreichischen Zollamt vorbei.

Damit wurde nach den gerichtlichen Feststellungen eine abgabenpflichtige Ware vorschriftswidrig in die Europäische Union eingeführt.

Finanzvergehen des Schmuggels

Wegen des Finanzvergehens des Schmuggels wurden die beiden Angeklagten im November 2024 am Landesgericht Feldkirch in einem Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele schuldig gesprochen.

Der 1943 geborene und unbescholtene Erstangeklagte wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 44.000 Euro verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 22.000 Euro. Über den unbescholtenen Zweitangeklagten, Jahrgang 1972, wurde eine Geldstrafe von 50.000 Euro verhängt, davon 25.000 Euro unbedingt. Sollten die Geldstrafen nicht bezahlt werden, müssten Haftstrafen von jeweils nur zwei Monaten verbüßt werden.

Urteil rechtskräftig bestätigt

Die mögliche Höchststrafe wäre 204.000 Euro gewesen, also das Doppelte des hinterzogenen Gesamtbetrags.

Das Urteil wurde in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt. Zuerst wies der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten gegen den Schuldspruch zurück. Nun gab das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) den Strafberufungen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft keine Folge.

Abgaben bereits bezahlt

Strafmildernd wirkte sich aus, dass die finanzstrafrechtlich unbescholtenen und den vorgeworfenen Sachverhalt einräumenden Angeklagten die zollrechtlichen Abgaben von 102.000 Euro bereits bezahlt haben. Davon entfielen rund 53.000 Euro auf Einfuhrumsatzsteuer und rund 47.000 Euro auf Zoll.

Als Wertersatzstrafe für den Lkw-Wert haben die Angeklagten jeweils nur 2500 Euro zu bezahlen. Weitere je 7500 Euro wurden bedingt nachgesehen.