Dieses Mal keine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis, entschied auch das Oberlandesgericht. Denn Häftling hat zu viele Vorstrafen und zu viele der ihm gewährten Chancen ungenutzt gelassen.
Landesgericht verurteilte Weinbauer, in dessen Schutznetzen Vögel verendeten. Berufungsgericht hob Urteil wegen Begründungsmängeln auf und ordnete neue Verhandlung an.
Klägerin fordert 9600 Euro Schadenersatz, weil ihr Nebenbeschäftigung als Mitarbeiterin eines Anwalts während ihres Gerichtspraktikums rechtswidrig verboten worden sei.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”