Mit Wodkaflasche niedergeschlagen

Ein Dornbirner wurde im eigenen Zuhause Opfer eines Raubüberfalls durch Bekannte. Zwei der Täter müssen nun deutlich längere Haftstrafen antreten.
Die Richter stellten diesen Sachverhalt fest: Der 31-jährige Dornbirner trank im Mai 2023 in einer Bregenzer Bar zusammen mit den drei Angeklagten, von denen einer sein Ex-Arbeitskollege war, Alkohol. Das Trinkgelage wurde danach in der Wohnung des Dornbirners fortgesetzt. Die Angeklagten fuhren in Raubabsicht von Bregenz nach Dornbirn.
Niedergeschlagen und beraubt
In der Wohnung in Dornbirn schlug der 23-jährige Erstangeklagte dem Gastgeber eine Wodkaflasche auf den Kopf und verletzte ihn damit leicht. Daraufhin raubten die Angeklagten aus der Geldtasche des 31-Jährigen 500 Euro und die Bankomatkarte.
Das Raubopfer wurde von der Rettung abtransportiert. Hernach drangen die Angeklagten mit dem widerrechtlich erlangten Schlüssel des Dornbirners in dessen Wohnung ein und stahlen Uhren im Wert von 2300 Euro.
Einbrüche in Klubheime
Darüber hinaus begingen die Angeklagten Einbrüche in zwei Klubheime von Sportvereinen in Hohenems und Dornbirn, ein Gartenhäuschen und einen Lebensmittelautomaten sowie einen Diebstahl in einem Auto. Dabei hinterließen die Täter Spuren.
Die drei vorbestraften Angeklagten wurden im Vorjahr in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Raubes, Einbruchsdiebstahls und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel schuldig gesprochen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies im Oktober 2024 die Nichtigkeitsbeschwerde des Drittangeklagten zurück. Damit wurde auch dieser Schuldspruch rechtskräftig.
Deutlich höhere Strafen
Der 24-jährige Erstangeklagte wurde am Landesgericht zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 21 Monaten verurteilt. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil sieben Monate. Über den 22-jährigen Zweitangeklagten wurde eine Zusatzstrafe von 18 Monaten verhängt, davon sechs Monate unbedingt. 8 von 24 Haftmonaten sollte der 23-jährige Drittangeklagte zu verbüßen.
In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurden nun zwei der drei Freiheitsstrafen angehoben. Beim Erstangeklagten und beim Drittangeklagten wurde die vom Landesgericht verhängten Strafen nicht mehr teilbedingt verhängt. Der Erstangeklagte hat demnach 21 Haftmonate zu verbüßen, der Drittangeklagte 24 Monate. Die abzusitzende Strafe erhöhte sich damit beim Erstangeklagten um 14 Monate, beim Drittangeklagten um 16 Monate. Beim Zweitangeklagten blieb die Sanktion unverändert.
Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf 1 bis 15 Jahre Gefängnis.