Vorarlberg

Ehrenbeleidigung in Wirtschaftskammer

09.05.2025 • 17:30 Uhr
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Die Teilnahme an einer Sommerfeier sorgte für Zwist in einer Wirtschaftskammer-Sparte. Symbolfoto: Canva, Hartinger

Unterlassungsklage: Ausschussmitglied behauptet nicht mehr, Fachgruppenobfrau habe seine Gattin kostenfrei zu einer Feier eingeladen.

Der Zivilprozess nach der Unterlassungsklage wegen Ehrenbeleidigung endete am Landesgericht Feldkirch mit einem Vergleich. Mit der gütlichen Einigung verpflichtete sich das beklagte Ausschussmitglied einer Fachgruppe der Wirtschaftskammer dazu, nicht mehr zu behaupten, die klagende Obfrau des Ausschusses der Fachgruppe habe seine Gattin kostenfrei zu dem Sommertreffen eingeladen.

Beklagter muss Prozesskosten zahlen

Die Entscheidung über die Prozesskosten wurde in dem Vergleich dem Gericht überlassen. Das Landesgericht beschloss, dass der Beklagte der Klägerin rund 3600 Euro bezahlen muss. Den Kostenbeschluss bekämpfte der Beklagte erfolglos beim Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG). Das OLG bestätigte die erstinstanzliche Kostenentscheidung. Das Zweitgericht ging von einem hypothetischen Prozessgewinn der Klägerin aus.

Der OLG-Beschluss kann noch mit einem außerordentlichen Revisionsrekurs beim Obersten Gerichtshof in Wien bekämpft werden.

Gegen Unterlassungserklärung verstoßen

Der Beklagte sei ohne Anmeldung mit seiner Gattin beim Sommertreff zum Abendessen erschienen, so die Klägerin. Deshalb sei ihm danach ein Unkostenbeitrag von 50 Euro für seine Gattin in Rechnung gestellt worden. Der deswegen erboste Beklagte habe darauf mit beleidigenden Falschbehauptungen reagiert.

Gegen die außergerichtlich von ihm unterfertigte Unterlassungserklärung habe er mit seiner Strafanzeige verstoßen, sagte die Klägerin. Vor der Polizei habe er sie der Urkundenfälschung bezichtigt. Wegen des Protokolls über eine Ausschusssitzung, in dem sein Erscheinen mit seiner Gattin beim Sommertreff ohne Anmeldung festgehalten worden sei. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch habe das Strafverfahren zur behaupteten Urkundenfälschung eingestellt.

Auch der Standpunkt des Ausschussmitglieds der Fachgruppe wurde im gerichtlichen Vergleich wiedergegeben: Der Beklagte ist der Ansicht, dass seine Gattin von der Klägerin zum Sommertreff kostenfrei eingeladen wurde.