Ärztin hätte Medikament nicht verschreiben dürfen, das mit Heroin zum Tod des Patienten führte. Deshalb hat sie dem Bruder des Verstorbenen Trauerschmerzengeld zu bezahlen.
Ein Mitarbeiter forderte in einem Arbeitsprozess vergeblich seinen ausständigen Lohn. Die Schadenersatzansprüche des Ex-Arbeitgebers übersteigen jedoch Entgeltforderung.