Vorarlberg

Sechsstellige Summe für Tankstellenpächter

24.02.2025 • 15:36 Uhr
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Weil er neue Tankkunden brachte, steht dem ehemaligen Pächter der Tankstelle eine Vergütung zu. Shutterstock

Ein ehemaliger Tankstellenpächter einigte sich mit einem Mineralölkonzern auf eine Vergütung für neue Tankkunden, die er dem Unternehmen brachte.

Der beklagte Mineralölkonzern bezahlt dem klagenden Ex-Tankstellenpächter 110.000 Euro und den Großteil der Prozesskosten. Darauf einigten sich die Streitparteien zumindest vorläufig in einem von Richter Klaus Schurig geleiteten Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch.

Der gerichtliche Vergleich kann noch innerhalb von zwei Wochen widerrufen und für ungültig erklärt werden. Sollte ein Widerruf erfolgen, würde der Arbeitsprozess fortgesetzt werden.

Vergütung trotz Vertragsende

Bei der vereinbarten Zahlung handelt es sich um den Ausgleichsanspruch nach dem Handelsvertretergesetz. Nach dem Ende der Vertragsbeziehung haben auch Ex-Tankstellenpächter einen Anspruch auf eine Vergütung, wenn sie dem Minerölunternehmen neue Kunden gebracht haben und der Treibstofflieferant erhebliche Vorteile aus der ehemaligen Geschäftsbeziehung zieht.

Die gütliche Einigung sieht vor, dass die beklagte Partei dem Kläger 80.000 Euro bezahlt sowie zusätzlich 30.000 Euro an Unternehmerzinsen, die Umsatzsteuer und Prozesskosten. Die Geschäftsbeziehung endete zwischen 2018 und 2019. Der Arbeitsprozess begann im Jahr 2019 und dauert wegen der Coronapandemie, Krankheiten von Prozessbeteiligten und anderen Umständen noch immer an.

110.000 Euro Vergleichsangebot

Ursprünglich war der beklagte Mineralölkonzern zu keiner Zahlung bereit und beantragte die Abweisung der Klage. In der Verhandlung am Donnerstag bot die Anwältin der beklagten Partei für einen Vergleich zunächst 75.000 Euro an und letztlich mit Erfolg 80.000 Euro plus 30.000 Euro für angefallene Zinsen, insgesamt also 110.000 Euro.

Klagsvertreter Mario Fluch forderte für einen Kompromiss 90.000 Euro plus 51.000 an Unternehemerzinsen und damit insgesamt 141.000 Euro plus Umsatzsteuer.

Der über eine Rechtsschutzversicherung verfügende Ex-Tankstellenpächter sagte im Gerichtssaal, er werde sich nun überlegen, ob er der getroffenen Vereinbarung endgültig zustimmen werde oder nicht.