Freundin Dutzende Mal bestohlen und gedroht, Nacktbilder zu veröffentlichen

Angeklagte nicht rechtskräftig verurteilt. Über das unversperrte Handy hatte sie Zugang zu den Nacktbildern.
Wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und versuchter Nötigung wurde die angeklagte Angestellte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 6000 Euro (300 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Als Schadenersatz hat die Angeklagte der anwaltlich von Serpil Dogan vertretenen Geschädigten 20.800 Euro zu bezahlen.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Die von Andrea Concin verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht zehn Monaten Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen stahl die 43-Jährige ihrer Freundin, die auch ihre Arbeitskollegin ist, zwischen 2019 und 2025 insgesamt 20.800 Euro, nämlich mit Dutzenden Bankomatbehebungen mit der stets am Arbeitsplatz aus der Geldbörse entwendeten Bankomat- und Kreditkarte, nach der Ausspähung des PIN-Codes. Bankomatbehebungen mit einer widerrechtlichen erlangten Bankomatkarte gelten strafrechtlich als Einbruchsdiebstahl.
Über unversperrtes Handy an Nacktbilder gelangt
Dem Urteil zufolge versuchte die in Bosnien geborene Österreicherin zudem, mit zwei Drohbriefen die gegen sie gerichtete Strafanzeige zu verhindern und die Rücknahme der Vorwürfe zu erzwingen. Demnach drohte die Angeklagte ihrer bestohlenen Freundin damit, ihre Aktbilder zu veröffentlichen. Zu den Nacktaufnahmen gelangte die Angeklagte über das unversperrt am Arbeitsplatz liegende Smartphone ihrer Arbeitskollegin.
Mit ihrer Forderung nach Teilschmerzengeld wurde die Geschädigte im Strafverfahren auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Schmerzengeld müsste sie also zivilrechtlich einklagen.