Vorarlberg

Sexuelle Belästigung: Diversion für Trainer

19.08.2025 • 17:38 Uhr
Sexuelle Belästigung: Diversion für Trainer
Richterin Sandholzer gewährte dem Angeklagten eine Diversion. Hartinger, Canva, Shutterstock

Angeklagter soll 15-Jährige am Gesäß berührt haben. 32-Jähriger übernahm Verantwortung für Fehlverhalten. Wenn er Geldbuße und Schmerzengeld zahlt, wird Verfahren eingestellt.

Einen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses warf die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem Angeklagten vor. Demnach soll er am 25. Dezember 2022 als Trainer und stellvertretender Einsatzleiter einer Unterländer Wasserrettung mit beiden Händen einer ihm unterstellten 15-Jährigen kurz intensiv ans Gesäß gegriffen haben. Damit habe er, so der Strafantrag, eine sexuelle Belästigung begangen.

Diversion gewährt

Richterin Silke Sandholzer gewährte dem von Manuel Dietrich verteidigten Angeklagten am Dienstag am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Demnach hat der Angestellte mit dem Nettoeinkommen von 1500 Euro dem Gericht als Geldbuße 1000 Euro und 150 Euro an pauschalen Verfahrenskosten zu bezahlen sowie der anwaltlich von Stephanie Loacker vertretenen Geschädigten 500 Euro an Teilschmerzengeld.

Der Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden. Wenn der Angeklagte die ihm aufgetragenen Zahlungen leistet, wird das Strafverfahren eingestellt werden. Dann würde der ledige Mann weiterhin als unbescholten gelten.

Zu dem Übergriff durch den Angeklagten kam es nach Darstellung der Staatsanwaltschaft bei der Anprobe eines Neoprenanzugs durch die 15-Jährige.

Angeklagter übernimmt Verantwortung

Letztlich übernahm der Angeklagte Verantwortung für sein ihm angelastetes Fehlverhalten. Er habe keine Erinnerung an den im vorgeworfenen Vorfall, sagte der 32-Jährige. Sollte es aber tatsächlich dazu gekommen sein, tue ihm das leid. Es sei schrecklich, sexuell belästigt zu werden.

Er könne sich nur daran erinnern, das Mädchen beim Anziehen des Neoprenanzugs an den Schultern und an der Taille berührt zu haben, gab der Angeklagte zu Protokoll. Um zu testen, ob der Neoprenanzug eng genug anliege, damit kein Wasser eindringen könne. Offenbar aber habe sich die 15-Jährige wegen seines Verhaltens unwohl gefühlt. Sie habe ihm das mitgeteilt. Seither vermeide er jegliche körperliche Berührung des Mädchens.

Zunächst sagte der Angeklagte vor Gericht, er sei nicht schuldig. Er habe keine sexuelle Belästigung zu verantworten. Dass er in einem Chat der 15-Jährigen mitgeteilt habe, dass ihm leid tue, was passiert sei, sei kein Schuldeingeständnis. Leid tue ihm, dass sie sich wegen ihm unwohl gefühlt habe.

In einer Chatnachricht schrieb der Angeklagte der Minderjährigen, er habe sie lieb. Das schreibe er vielen Menschen, sagte er.