Angeklagter soll 15-Jährige am Gesäß berührt haben. 32-Jähriger übernahm Verantwortung für Fehlverhalten. Wenn er Geldbuße und Schmerzengeld zahlt, wird Verfahren eingestellt.
Angeklagter schlug und bedrohte seine minderjährige Tochter und seine Gattin wiederholt. Weil 41-Jähriger eingeschränkt zurechnungsfähig war, muss er nicht ins Gefängnis.