Gefängnisstrafe nach Ladendiebstählen

Vorbestrafter Arbeitsloser beging serienweise Diebstähle in Geschäften. Zwei Komplizen ebenfalls verurteilt.
Die drei geständigen Arbeitslosen aus Rumänien begingen zwischen Sommer 2024 und Jänner 2025 in Vorarlberg zahlreiche Ladendiebstähle, vor allem in Lebensmittelgeschäften. Der Gesamtwert der Diebesbeute blieb unter 5000 Euro.
Verpflichtende Alkoholtherapie
Der Schuldspruch am Dienstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch erging wegen des Vergehens des gewerbsmäßigen Diebstahls, mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Gefängnis. Dafür wurde der mit drei Vorstrafen belastete, 47-jährige Erstangeklagte rechtskräftig zu zwölf Monaten Haft verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate. Der bei den Diebstählen meist betrunkene Vater von zwei Kindern hat sich einer Alkoholtherapie zu unterziehen. Sonst müsste er auch die neun bedingten Haftmonate verbüßen.
Über die vierfach vorbestrafte 21-Jährige wurde nach einer bezirksgerichtlichen Geldstrafe eine Zusatzstrafe von acht bedingten Haftmonaten und einer zu bezahlenden Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Weil sie noch jung und Mutter von zwei kleinen Kindern sei, sei ihr als letzte Chance eine zu verbüßende Haftstrafe erspart geblieben, sagte Richter Peter Novak. Und sie müsse deshalb auch die offenen vier Monate aus einer einschlägigen Vorstrafe nicht absitzen.
Geldstrafe für Drittangeklagten
Der unbescholtene, 20-jährige Drittangeklagte kam mit einer rechtskräftigen teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) davon. Zu bezahlen hat er dem Gericht davon 720 Euro.
Der 20-Jährige sei der Aktivste in der Diebesbande gewesen, so der Richter. Der 47-Jährige habe vor allem teuren Alkohol gestohlen, auch Champagner. Bei ihm habe bei einem der Ladendiebstähle der Wert der Beute rund 1000 Euro ausgemacht.
Der vierte Angeklagte erschien unentschuldigt nicht zum Prozess. Nach dem Rumänen wird nun gefahndet.