Österreich

Strafe für Karmasin auf zehn Monate reduziert

06.03.2024 • 12:44 Uhr
Ex-Familienministerin Sophie Karmasin fehlte krankheitsbedingt <span class="copyright">APA/GEORG HOCHMUTH</span>
Ex-Familienministerin Sophie Karmasin fehlte krankheitsbedingt APA/GEORG HOCHMUTH

Bedingte Haftstrafe wird vom Obersten Gerichtshof von 15 Monaten auf zehn Monate herabgesetzt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch die erstinstanzliche Verurteilung der ehemaligen ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) wegen Bestimmung zu wettbewerbsbestimmenden Absprachen bestätigt. Die vom Erstgericht verhängte Strafe wurde allerdings von 15 auf zehn Monate reduziert und zur Gänze bedingt nachgesehen. Das hat ein Fünf-Richterinnen-Senat (Vorsitz: Rudolf Lässig) in einem öffentlichen Gerichtstag im Justizpalast entschieden.

Nicht persönlich vor Gericht

Karmasin war dabei krankheitsbedingt nicht persönlich anwesend. „Sie nimmt Medikamente. Es geht ihr sehr schlecht“, entschuldigte Verteidiger Norbert Wess die 57-Jährige. Was genau der früheren ÖVP-Politikerin und einstigen Vertrauten von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz fehlt, sagte ihr Rechtsvertreter nicht. Wess appellierte an die Medienvertreterinnen und -vertreter, die Privatsphäre Karmasins zu wahren und nicht über ihren Gesundheitszustand zu recherchieren bzw. zu berichten.

Wettbewerbsbeschränkenden Absprachen

Karmasin war im Mai vorigen Jahres am Wiener Landesgericht wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen schuldig erkannt und zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Vom ebenfalls angeklagten schweren Betrug im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministerinnengehalts wurde die Ex-Politikerin freigesprochen. Der OGH-Senat verwarf nun sowohl die Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung gegen die Verurteilung als auch die Nichtigkeitsbeschwerde der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den erstinstanzlichen Freispruch vom mitangeklagten schweren Betrug.

Wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen schuldig erkannt <span class="copyright">APA/GEORG HOCHMUTH</span>
Wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen schuldig erkannt APA/GEORG HOCHMUTH

OGH bestätigt Verurteilung

Beiden Beschwerden käme keine Berechtigung zu, führte der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig in seiner ausführlichen Urteilsbegründung aus. Der Berufung der Verteidigung gegen die Strafhöhe wurde dagegen Folge gegeben. Bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren „sind 15 Monate für eine Ersttäterin wirklich hoch, außerordentlich hoch“, sagte Lässig. Eine Reduktion auf zehn Monate erscheine „gerechtfertigt und schuldangemessen“. Die Strafe unbedingt oder teilbedingt auszusprechen, wie die WKStA das in ihrer Berufung gegen das Strafausmaß gefordert hatte, kam für den Senat nicht infrage.